Sind Schullaufbahnempfehlungen in Niedersachsen bindend?
Ein Zeugnis gibt es, eine Schullaufbahnempfehlung nur noch im Ausnahmefall: Bei der Schulwahl sollten Eltern darauf achten, was ihnen die Grundschullehrkräfte empfehlen.
In Niedersachsen geht nichts über den freien Elternwillen. Laufbahnempfehlungen gibt es für Viertklässler nur noch auf Nachfrage. Dem Ratschlag der Grundschullehrkräfte sollten Eltern bei der Schulwahl dennoch gebührend Gewicht einräumen.
Hannover.In anderen Bundesländern gibt es verbindliche Laufbahnempfehlungen für Viertklässler oder sogar Aufnahmeprüfungen an den weiterführenden Schulen. In Niedersachsen gilt der freie Elternwille. Das heißt, Eltern entscheiden, auf welche Schule sie ihr Kind nach der Grundschule schicken wollen. Und wenn sie es an einem Gymnasium oder eine Real-, Haupt- oder Oberschule anmelden, dann ist ein Schulplatz an der gewünschten Schulform garantiert, wenn auch nicht unbedingt an der Wunschschule. Bei Integrierten Gesamtschulen ist das anders. Das sind sogenannte Ergänzungsschulen, eine Kommune ist nicht verpflichtend, jedem Kind, das an einer IGS angemeldet wird, auch einen IGS-Platz zur Verfügung zu stellen. Die Eltern können alternativ auch eine Schule des gegliederten Schulsystems oder eine andere IGS wählen, wenn es an der Wunsch-IGS nicht klappt.