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Abofalle: Verbraucherschützer warnen vor dubiosen Streamingportalen

Verbraucherschützer in Deutschland haben vor dubiosen Streamingportalen gewarnt, die vermeintlich Kinofilme und TV-Serien anbieten.

Verbraucherschützer in Deutschland haben vor dubiosen Streamingportalen gewarnt, die vermeintlich Kinofilme und TV-Serien anbieten.

Berlin. Verbraucherschützer in Deutschland haben vor dubiosen Streamingportalen gewarnt, die vermeintlich Kinofilme und TV-Serien anbieten. Die Internetanwender würden mit falschen Versprechungen auf Fakeportale gelockt und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abonnementverträge unter Druck gesetzt.

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Verbraucher erhalten Rechnungen, obwohl das Streaming nicht funktioniert

In der Regel werben die betrügerischen Streamingportale mit einem fünftägigen kostenlosen Testabo, um sich Filme und Serien anschauen zu können. Für die Nutzung müssen die Verbraucher sich registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der erfolgten Registrierung keine Filme oder Serien streamen. Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo in Rechnung gestellt werden.

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Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an vermeintlichen Videostreaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbraucherschützer und die Ermittlungsarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrocknet werden.

Immer mehr betrügerische Seiten gehen online

„Die Masche hört einfach nicht auf“, sagte Sabrina Wagner, Referentin beim Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentralen, der dpa. Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. „Wir haben in der Marktbeobachtung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recherchiert, hinter denen offenkundig betrügerische Angebote stecken.“

Jennifer Kaiser, Beraterin in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagte, zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruch gegenüber dem Anbieter einzureichen. „Man sollte aber den Vorgang auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlungsbehörden auch im Bilde sind.“

RND/dpa

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