Entschädigung für zu lahmes Internet: Das müssen Sie dafür tun
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Ist das Internet wider des Vertrags zu langsam, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Es braucht dafür aber einen Nachweis.
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Düsseldorf. Wenn sich das versprochene „High Speed“ als leeres Versprechen entpuppt, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher nun dagegen wehren. Auf eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Nutzer und Nutzerinnen müssen ihrem Anbieter dafür allerdings eine Messung vorlegen, die etwas Zeit und Geduld erfordert. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über das Programm „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur. Ab sofort steht es unter www.breitbandmessung.de für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux zur Verfügung. Es muss in der installierten Desktop-Version genutzt werden.
So funktioniert die Messung
PC oder Laptop müssen direkt mit dem Router per Netzwerkkabel verbunden sein, ein Laptop zudem mit der Steckdose. Die WLAN-Funktion am Router sollte für die Messung ausgeschaltet und vorhandene VPN-Netze zeitweise deaktiviert und Energiesparmodi abgeschaltet werden.
Insgesamt sind je zehn Messungen an drei Tagen nötig, immer ein Tag Abstand muss dazwischen liegen. Zwischen den Messungen gibt es immer fünf Minuten Pause, nach der jeweils fünften Messung sogar drei Stunden.
Beleg beim Anbieter einreichen
Nach Ende der Messung erhält man ein Messprotokoll als PDF-Dokument. Darauf ist auch vermerkt, wenn die Leistung des Internets unzureichend war. Mit diesem Dokument kann vom Anbieter eine Entschädigung gefordert werden.
Die Beiträge müssen dann um genauso viel gemindert werden, wie die Leistung abweicht. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Anbieter im Rahmen einer gesetzten Frist die Vertragsleistung nicht erbringt.
RND/dpa