Web-Scraping: US-Gericht lässt neue Linkedin-Klage gegen Datenabschöpfung zu
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Bei Linkedin, dem deutlich größeren Konkurrenten des deutschen Anbieters Xing, können sich Nutzer vernetzen, in beruflichen Profilen vorstellen und nach neuen Jobs Ausschau halten.
© Quelle: dpa/Jens Büttner
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat dem sozialen Berufsnetzwerk Linkedin eine weitere juristische Chance gegeben, ein konkurrierendes Unternehmen davon abzuhalten, personenbezogene Daten aus den öffentlichen Profilen von Benutzern abzuschöpfen – eine Praxis, die nach Auffassung von Linkedin illegal sein sollte. Das berichtet die Expertenplattform „Techcrunch“. Würde ein Gericht der Auffassung der Linkedin-Anwälte folgen, so könnte ein solches Urteil weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit von Internetforschern, Archivaren aber auch Journalisten haben.
Linkedin hatte im Jahr 2019 einen Prozess gegen die Firma Hiq Labs verloren. Damals hatte das neunte US-Berufungsgericht entschieden, dass der amerikanische Computer Fraud and Abuse Act (CFAA, Computer Betrugs- und Missbrauchsverordnung) einem Unternehmen nicht verbietet, im Internet öffentlich zugängliche Daten zu sammeln. Das Microsoft-eigene soziale Netzwerk argumentierte seinerzeit, dass das Massen-Scraping der Profile seiner Benutzer gegen den CFAA verstieße, der den unbefugten Zugriff auf einen Computer verbietet.
Hiq Labs, das öffentliche Daten verwendet, um die Fluktuation von Mitarbeitern zu analysieren, argumentierte damals, dass ein Urteil zugunsten von Linkedin „den offenen Zugang zum Internet tiefgreifend beeinflussen könnte, ein Ergebnis, das der Kongress bei der Verabschiedung des CFAA vor über drei Jahrzehnten nicht beabsichtigt haben konnte“, so „Techcrunch“.
Der Oberste Gerichtshof ließ verlauten, er werde den Fall nicht annehmen, ordnete stattdessen jedoch an, dass das Berufungsgericht den Fall im Lichte seines jüngsten Urteils erneut verhandelt. Darin war festgehalten worden, dass eine Person nicht gegen den CFAA verstoßen kann, wenn sie unsachgemäß auf Daten auf einem Computer zugreift, für den sie eine Nutzungserlaubnis hat.
Das „schlechteste Gesetz“ ist voller alter Begriffe
Die CFAA wurde einst von Kritikern als das „schlechteste Gesetz“ der Technologierechtsgeschichte bezeichnet. Hauptkritikpunkt der Gegner dieser Uraltverordnung aus technischer Sicht: die veraltete und vage Sprache, die nicht mit dem Tempo des modernen Internets Schritt halten konnte.
Im Journalismus Tätige und Archivare nutzen seit Langem öffentliche Daten, um Kopien alter oder nicht mehr existierender Websites zu speichern und zu archivieren, bevor sie geschlossen werden. Andere Fälle von Web-Scraping haben jedoch Ärger und Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten ausgelöst.
Im Jahr 2019 hatte ein Sicherheitsforscher Millionen von Venmo-Transaktionen abgeschöpft. Das Zahlungsdiensteunternehmen gehört zu Paypal. In einem weiteren Fall brüstete sich Clearview AI, ein umstrittenes Gesichtserkennungs-Start-up, damit, es habe ohne deren Erlaubnis mehr als drei Milliarden Profilfotos aus sozialen Netzwerken abgegriffen.