Für Streamingdienst oder Fitnessstudio

„Verträge hier kündigen“: Kündigungsbutton für Online-Verträge bald Pflicht

Ab dem 1. Juli müssen Unternehmen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten. Verstecken dürfen sie den allerdings nicht.

Ab dem 1. Juli müssen Unternehmen auf ihren Seiten einen Kündigungsbutton anbieten. Verstecken dürfen sie den allerdings nicht.

Düsseldorf. Die Vertragskündigung per Button funktioniert ab Juli ebenso simpel wie ein Online-Kauf. „Verträge hier kündigen“ muss zum Beispiel auf der gut erkennbaren Schaltfläche stehen.

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Betroffen sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle sogenannten entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse. Dazu gehören zum Beispiel das Abo für Zeitschrift oder Streamingdienst, der Handyvertrag oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Ab Juli ist der neue Button Pflicht für alle Anbieter, die auch einen Vertragsabschluss online anbieten.

Zwei Kündigungsklicks reichen

Verbraucherinnen und Verbraucher können den Kündigungsbutton auch dann nutzen, wenn sie ihren zu kündigenden Vertrag schon vor dem 1. Juli 2022 und womöglich auf anderem Weg als online geschlossen haben.

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Wer auf den Kündigungsbutton klickt, wird zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet. Dort sind konkrete Angaben möglich, zum Beispiel um welchen Vertrag es genau geht oder zu wann gekündigt wird. Übermittelt wird die Kündigung am Ende mit Klick auf einen weiteren Button, etwa mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“.

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Kündigung: Unternehmen müssen Eingang bestätigen

Diese Buttons müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein, man soll sich also nicht erst auf einer Webseite anmelden müssen. Das jeweilige Unternehmen erhält die Kündigung auf diesem Weg direkt und muss auch sofort den Eingang bestätigen. In der Regel geschieht das über eine automatische Eingangsbestätigung per Mail.

Wer möchte, kann aber auch weiterhin per Post oder Mail kündigen. Generell sind natürlich die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten. Wird bei der Kündigung kein genauer Zeitpunkt angegeben, gilt automatisch der nächstmögliche.

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Konsequenzen bei fehlendem Button

Richtet ein Unternehmen nicht den Pflichtbutton auf seiner Seite ein, haben Verbraucherinnen und Verbraucher sogar das Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung dort einen Vertrag zu kündigen. Dann müssen sie auch keine Kündigungsfrist einhalten. Allerdings müssen sie selbst den fehlenden Button nachweisen, also zum Beispiel einen Screenshot anfertigen, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. Zudem darf es vorkommen, dass der Button kurzfristig aus technischen Gründen nicht erreichbar ist.

Wichtig zu wissen: Bestimmte Verträge sind vom Kündigungsbutton ausgenommen. Laut Gesetz ist eine schriftliche Kündigung zum Beispiel notwendig bei Miet- oder Arbeitsverträgen sowie bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.

RND/dpa

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