Nach Übergangsfrist

Allergierisiko: Aus für zwei weitere Tattoopigmente ab 2023

Tätowierer Makowski befürchtet einen Einbruch der Kundenzahlen. In seinem Studio «Älteste Tätowierstube in Deutschland» wird sehr viel mit bunten Motiven gearbeitet.

Ab Januar 2023 werden zwei weitere Tattoo-Farben in der EU verboten sein (Symbolbild).

Berlin. Wer sich ein Tattoo stechen lassen möchte, muss ab dem 4. Januar 2023 auf zwei beliebte Farbpigmente verzichten. Denn dann kommt das Aus für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“, ein strahlendes Blau, und „Pigment Green 7“, ein dunkles Grün. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.

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Bereits im Januar 2022 war die Verwendung von mehr als 4000 Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent-Make-up in der EU verboten oder ihre Konzentration soweit beschränkt worden, dass sie quasi verboten wurden. Laut der EU-Verordnung 2020/2081 dürfen die Farben seither beispielsweise keine Stoffe mehr enthalten, die als krebserzeugend, erbgutschädigend oder als Hautallergene eingestuft sind.

Für die Farbstoffe „Pigment Blue 15:3“ und „Pigment Green 7“, galt wegen fehlender besserer Alternativen allerdings eine längere Übergangsfrist.

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Farbe muss gekennzeichnet sein

Wer sichergehen will, dass Alternativen verwendet werden, sollte sich vom Tätowierer oder dessen Studio bestätigen lassen, dass die Tattoo-Farbe der EU-Verordnung 2020/2081 entspricht. Oder einen Blick auf das Etikett der Tätowierfarbe werfen. Denn seit 2022 muss diese für den Verwendungszweck gekennzeichnet sein.

Treten nach dem Stechen allergische Reaktionen auf, kann es dem Arzt helfen, die Diagnose zu stellen, wenn er die Inhaltsstoffe kennt. Daher raten die Verbraucherschützer, die Etiketten der verwendeten Tattoofarben zu fotografieren und die Fotos mit der Auflistung der Inhaltsstoffe aufzubewahren. Alternativ kann man sich auch eine Liste der Inhaltsstoffe mitgeben lassen.

RND/dpa

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