Muss ich einen PCR-Test machen, wenn der Corona-Schnelltest positiv ist?
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Viele Menschen lassen sich nicht mehr mit einem PCR-Test auf das Coronavirus testen, wenn ihr Schnelltest positiv gewesen ist.
© Quelle: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/
Die bundesweiten Corona-Fallzahlen sinken – zumindest offiziell. Die Zahl nicht erfasster Fälle dürfte Expertinnen und Experten zufolge derzeit allerdings besonders hoch sein. Auch deshalb, weil viele Menschen, deren Schnelltest positiv ist, auf einen anschließenden PCR-Test verzichten. Dabei fließen nur Letztere in die offiziellen Statistiken des Robert Koch-Instituts (RKI) mit ein.
„Das Infektionsgeschehen wird schon seit Langem nicht mehr angemessen erfasst“, bemängelte Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), in einer Pressemeldung vom 12. Juli. Während Anfang des Jahres noch teilweise mehr als zwei Millionen PCR-Tests wöchentlich durchgeführt wurden, waren es einer RKI-Statistik zufolge Anfang Juni nur noch etwa 600.000 PCR-Tests pro Woche. Doch ist man überhaupt dazu verpflichtet, einen PCR-Test nach einem positiven Schnelltest zu machen?
Meldepflicht ja, PCR-Testpflicht in der Regel nein
Auch weiterhin gilt ein positives Corona-Schnelltestergebnis als meldepflichtig, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website. Eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest, den Laien zu Hause durchführen können, gibt es hingegen nicht. Insbesondere bei hohen Inzidenzen seien PCR-Testungen aber „nicht mehr zwingend notwendig“. Aufgrund hoher Infektionszahlen und begrenzter Testkapazitäten sei ein PCR-Test zur Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltests nicht die Regel, heißt es weiter. Eine bundesweite Pflicht zum Nachtesten mit einem PCR-Test gibt es also nicht.
Einige Bundesländer bestehen aber weiterhin auf einer PCR-Testpflicht nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest. Corona-Infizierte müssen etwa in Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern einen PCR-Test durchführen lassen, um die Infektion zu bestätigen, heißt es auf den Internetseiten der Länder.
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Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, ist laut Bundesgesundheitsministerium allerdings generell dazu verpflichtet, binnen 48 Stunden nach der Einreise nach Deutschland mit dem eigenen Fahrzeug oder innerhalb von 48 Stunden ab Beginn der Beförderung mit dem Flugzeug, der Fähre, dem Bus oder Zug einen PCR-Test durchführen zu lassen. Ein negatives PCR-Testergebnis ist für alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren verpflichtend – auch für vollständig Geimpfte und Genesene.
Weiterhin Anspruch auf PCR-Tests
Seit dem 1. Juli ist der Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest für viele Menschen in Deutschland entfallen. Ausnahmen gelten unter anderem für:
- Kinder unter fünf Jahren,
- Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können,
- Personen, die Angehörige in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen möchten,
- pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten,
- Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben, sowie
- zum Freitesten nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion.
Wer nun einen PCR-Test durchführen lassen möchte, hat auch weiterhin die Möglichkeit dazu. „Wer zu Hause einen Coronavirus-Schnelltest macht, mit positivem Testergebnis, hat Anspruch auf die fachärztliche PCR“, betont der BDL-Vorsitzende Bobrowski. „Für medizinisch indizierte Testungen stehen ausreichende PCR-Testkapazitäten in den Facharztlaboren zur Verfügung.“
Eine Meldung über ein „erhöhtes Risiko“ in der Corona-Warn-App reicht für einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test allerdings nicht mehr aus. Wer Symptome hat, sollte sich daher an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitsämter können nach Symptomen, relevanten Kontakten und Risikoindikationen fragen und dann entscheiden, ob ein PCR-Test durchgeführt werden sollte, so das Bundesgesundheitsministerium.
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