RS-Virus, Erkältung und Co.: Wann muss mein Kind ins Krankenhaus?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/2LLW5TO46S3DTLU6P4KAHLN4P4.jpg)
Im Vergleich zum Vorjahr erkranken derzeit viele Kinder an schweren Infekten.
© Quelle: Annette Riedl/dpa
Viele Kinder müssen derzeit wegen Atemwegsinfektionen im Krankenhaus behandelt werden. Aber wie erkennen Sie als Eltern, ob es sich um einen harmlosen Schnupfen oder eine bedrohliche Erkrankung handelt − und was ist dann zu tun? Ein Überblick der wichtigsten Fragen und Antworten.
Wann muss ich mit meinem Kind zum Arzt?
Viele Eltern sind unsicher, wann sie bei Erkältungssymptomen den Kinderarzt oder die Kinderärztin aufsuchen sollten. „In der aktuellen Erkältungswelle sind vor allem sehr kleine Kinder unter einem Jahr gefährdet“, sagt Jakob Maske, Kinderarzt und Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): „Wenn bei einem Kind unter sechs Monaten Fieber auftritt, sollten Sie immer sofort zum Arzt. Da sollte man keine Minute verlieren.“ Das gleiche gelte, wenn Atemnot auftritt oder die Kinder nicht mehr essen oder trinken. Bei älteren Kindern über einem Jahr seien die Verläufe in den allermeisten Fällen weniger bedrohlich, hier sei der Arztkontakt meist nur nötig, wenn Symptome länger anhalten.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iquig) hat auf seiner Seite Warnhinweise zusammengefasst, die auf einen schwereren Verlauf hindeuten können.
Ärztlichen Rat sollten Sie demnach – zumindest telefonisch – einholen, wenn
- bei Ihrem kranken Kind das Fieber über 39 °C steigt oder bei Babys unter drei Monaten über 38 °C,
- wenn Fieber bei Babys bis zu zwei Jahren länger als einen Tag anhält oder bei Kindern ab zwei Jahren länger als drei Tage,
- wenn es schubweise oder wiederholt auftritt,
- wenn das Fieber auch nach der Einnahme fiebersenkender Mittel nicht sinkt,
- wenn es zu einem Fieberkrampf kommt.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/XOGJIPH4EZHJ5DYEZMXELK7JPY.jpg)
Die Pandemie und wir
Die wichtigsten Nachrichten, Erkenntnisse der Wissenschaft und Tipps für das Leben in der Krise - jeden zweiten Donnerstag.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Ebenfalls einen Arzt oder eine Ärztin kontaktieren sollten Sie dann, wenn zusätzlich zum Fieber Erbrechen, Durchfall oder Bauchschmerzen auftreten, ein Hautausschlag sichtbar wird, Ihr Kind nicht richtig Luft bekommt, beim Atmen stöhnt, Sie „knisternde“ Atemgeräusche hören oder Ihr Kind den Kopf kaum noch nach vorn neigen kann (Nackensteifheit kann das Anzeichen einer Hirnhautentzündung sein).
Säuglinge unter drei Monaten können laut Iquig auch dann ernster krank sein, wenn sie noch kein Fieber, sondern nur eine erhöhte Temperatur haben. Bei ihnen ist ärztlicher Rat deshalb auch dann wichtig, wenn sie zwar nicht fiebern, aber nicht mehr trinken, teilnahmslos wirken und kaum reagieren oder sehr unruhig sind.
Was tun im Notfall?
Bei einem ernsteren Krankheitsverlauf wird der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die Einweisung ins Krankenhaus anweisen. Das passiert bei Atemwegsinfektionen zum Beispiel dann, wenn die Kinder rund um die Uhr überwacht werden müssen oder wenn Sauerstoffgaben oder eine Beatmung erforderlich werden könnten. Sollten die genannten Symptome außerhalb der Sprechstunden auftreten oder sich verschlimmern, können Sie sich unter der Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos von Mobiltelefonen und Festnetz) über einen ärztliche Bereitschaftsdienst in Kliniken oder Notarztpraxen für Kinder in Ihrer Nähe informieren. „Nach einer Schilderung der Symptome können Sie dort an die richtige Stelle weiter verwiesen werden“, sagt Jakob Maske vom Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Eine Auflistung ärztlicher Bereitschaftsdienste in Ihrer Nähe finden Sie auch unter www.116117.de.
In besonders bedrohlichen Fällen können Sie entweder selbst mit Ihrem Kind eine Notfallambulanz aufsuchen oder die Notfallzentrale (112) anrufen. Schildern Sie möglichst genau die Symptome, die Leitstelle wird dann, wenn erforderlich, einen Notarzt und/oder Krankenwagen schicken. Manche Mütter und Väter suchten zwar auch unnötig die Notaufnahme auf und die Kliniken seien aktuell sehr belastet, sagt Maske. In der Regel hätten Eltern aber ein gutes Gespür dafür, ob ihr Kind ernsthaft erkrankt ist und Hilfe braucht. „Und im Zweifelsfall behandeln wir natürlich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig“, sagt Maske.
Bis zu welchem Alter ins Kinderkrankenhaus?
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren werden im Kinder- und Jugendkrankenhaus oder auf der Kinder- und Jugendstation behandelt. Daher sollten sich Eltern vorab informieren, ob eine solche Station vorhanden ist, sagt Maske. Manchmal könne es vorkommen, dass ältere Jugendliche bei auch auf der Erwachsenenstation behandelt werden, das sei aber nicht ideal, da die Behandelnden dort nicht auf Kinder- und Jugendmedizin spezialisiert sind.
Was muss ich mitnehmen?
In die Tasche fürs Krankenhaus gehören ein Schlafanzug, Wasch- und Zahnputzsachen, Unterwäsche und Socken zum Wechseln, etwas bequemes zum Anziehen (zum Beispiel Jogginanzug), Hausschuhe und Bademantel. Packen Sie auch ein Lieblingsspielzeug oder das Lieblingskuscheltier Ihres Kindes ein.
Auch die Dokumente für die Einweisung sollten Sie nicht vergessen: Dazu gehören der Einweisungsschein, die Versicherungskarte, der Impfpass und das gelbe Kinderuntersuchungsheft, indem die Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert sind. Wichtig können auch Unterlagen zu bereits durchgeführten Untersuchungen sein, zum Beispiel Röntgenbilder oder ein Arztbrief. Abgefragt werden im Krankenhaus auch Informationen zu Medikamenten, die ihr Kind einnimmt oder eingenommen hat. Hier kann es hilfreich sein, die Packungsbeilage mitzunehmen.
Darf ich bei meinem Kind im Krankenhaus bleiben?
Bis zu einem bestimmten Alter, meist bis zu neun oder zwölf Jahren, könne eine Begleitperson mit untergebracht werden, sagt Maske. Bei Babys, die noch gestillt seien, sei das sowieso erforderlich, und oft sei es für die Kliniken auch eine Erleichterung, wenn sich die Eltern vor Ort mit um ihre Kinder kümmern können.
Die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson werden bei jüngeren Kindern in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Der zuständige Arzt oder die zuständige Ärztin im Krankenhaus sollte schriftlich bestätigen, dass die Mitaufnahme der Begleitperson erforderlich ist. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Versicherung, da sich die Regelungen bei den verschiedenen Krankenkassen unterscheiden können.