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EU erleichtert mit Ausnahmeregelung die Entwicklung eines Covid-19-Arzneimittels

Impdosen mit unbestimmten Impfstoff (Symbolbild).

Impdosen mit unbestimmten Impfstoff (Symbolbild).

Brüssel. Die EU setzt befristet Auflagen aus, um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffs zu beschleunigen. Wie der Rat der Mitgliedstaaten am Dienstagabend mitteilte, werden vom kommenden Samstag an Covid-19-Arzneimittel mit genetisch veränderten Organismen (GVO) ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung klinisch geprüft werden können. Zudem wird klargestellt, dass die Regelung auch gilt, wenn Mitgliedsstaaten den Einsatz von offiziell noch nicht genehmigten Covid-19-Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen erlauben wollen.

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommentierte: "Diese Verordnung wird sicherstellen, dass klinische Prüfungen in der EU ohne Verzögerung starten können und dass keine wertvolle Zeit verloren geht." Ein Impfstoff gegen Covid-19 werde dringend benötigt.

Die neue EU-Verordnung gilt, solange die Weltgesundheitsorganisation Covid-19 als Pandemie betrachtet oder solange ein Beschluss der Kommission gilt, mit dem sie eine gesundheitliche Krisensituation aufgrund von Covid-19 feststellt.

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RND/dpa

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