Freunde treffen, Maske tragen, Spielplatz: Welche Regeln gelten für Kinder im Teil-Lockdown?
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Das Familienleben hat sich durch die Corona-Pandemie stark verändert (Symbolbild).
© Quelle: Christian Charisius/dpa
Auf den Alltag von Kindern haben die seit Beginn der Pandemie und im Teil-Lockdown noch einmal verschärften Corona-Maßnahmen zur Viruseindämmung konkrete Auswirkungen – und dürften in vielen Familien zu Verwirrung führen. Da auch Kinder Virusträger sein können, und das oft unbemerkt ohne beobachtbare Symptome, gelten auch für sie bestimmte Regeln.
Aber was das konkret bedeutet, ist oft nicht klar. Mindestabstand – aber auch auf dem Spielplatz? Privat Kontakte beschränken – aber auch zu den Schulfreunden? Maskenpflicht – auch in Bus und Bahn? Einfache und in Stein gemeißelte Antworten gibt es für Eltern nicht, zumal Bund, Länder und Kommunen in bestimmten Bereichen jeweils eigene Verordnungen ausarbeiten und ständig aktualisieren. Ein Blick in die Gesetzestexte, Stand 17. November, schafft etwas Orientierung.
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Die Pandemie und wir
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Dürfen Kinder noch ihre Freunde und Verwandten treffen?
Die Landesverordnungen sehen seit Anfang November vor: Jede Person soll nur noch mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen und private Reisen, tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden. „Jeder Kontakt, der nicht stattfindet, ist gut für die Bekämpfung der Pandemie“, betonte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Auswerten der ersten zwei Wochen Teil-Lockdown.
Zusammentreffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sollten nun grundsätzlich auf einen weiteren festen Haushalt beschränkt werden. „Das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien ein“, betonte Merkel. Es sei zudem unbedingt darauf zu achten, dass Personen aus Risikogruppen völlig symptomfrei besucht werden.
Die Maßgabe, sich grundsätzlich nur noch mit einem Haushalt und nicht zu verschiedenen Zeitpunkten mit jeweils einem (aber immer unterschiedlichen Haushalt) zu treffen, ist bislang ein Appell an die Bevölkerung. Es ist also noch kein Gesetz, das sich in den Schutzverordnungen der Bundesländer wiederfinden lässt. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass die seit Anfang November geltenden Beschlüsse beim nächsten Treffen von der Bundeskanzlerin und den Landesministern kommende Woche noch einmal verschärft werden könnten.
Konkret ruft die Regierung Mitte November also dazu auf: Familien sollten im Pandemie-Winter für ihre Kinder eine feste Kontaktfamilie, die ebenfalls aus einem Haushalt kommt, zum Spielen auswählen. Das heißt aber nicht, dass die Kinder sonst niemanden mehr sehen. Kindergarten und Schule sollen so lange wie möglich geöffnet bleiben, bekräftigten die politischen Entscheidungsträger erneut.
Dürfen Kinder ihre Freunde noch auf dem Spielplatz treffen?
Nach Einschätzung von Virologen ist es sinnvoll, Aktivitäten möglichst nach draußen zu verlagern, weil die Ansteckungsgefahr durch Sars-CoV-2 im Freien weit geringer als in geschlossenen Räumen ist. Zusätzlich gilt bundesweit für die Öffentlichkeit: Außerhalb der eigenen Wohnung darf sich nur mit einem weiteren Hausstand getroffen werden und insgesamt mit nicht mehr als zehn Personen. Außerdem muss im öffentlichen Raum der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen Personen eingehalten werden.
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Für Kinder sehen die meisten Landesverordnungen aber Ausnahmen vor. So sind in Niedersachsen beispielsweise unter 12-Jährige in die Personenanzahl bei einem Treffen von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit nicht mit einzurechnen. Auch das Abstandsgebot gilt in Niedersachsen grundsätzlich nicht für Gruppen von Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren. In Nordrhein-Westfalen sind nur Spielplätze im Freien vom Abstandsgebot ausgenommen. Dort können Kinder unterschiedlicher Haushalte also miteinander spielen. Allerdings gilt dort auf Spielplätzen eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für alle Kinder ab Schuleintritt sowie für Erwachsene.
Etwas spezifischer formuliert es Berlin: Dort sind Kinder bis zu 12 Jahren in der Öffentlichkeit vom Abstandsgebot und der Kontaktbeschränkung befreit, wenn sie „aus einer gemeinsamen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe“ kommen. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen besteht auch auf Spielplätzen im Freien grundsätzlich für alle die Pflicht, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Ob ein Mund-Nasen-Schutz auf dem Spielplatz getragen werden muss und wie viele Personen sich maximal auf einem Spielplatz treffen dürfen, regeln die Städte und Kommunen für sich – im besten Fall sollte man das daher auf der jeweiligen Onlinepräsenz der Kommune nachlesen.
Kann die Geburtstagsfeier stattfinden?
Auf private Feiern und Zusammenkünfte soll in dieser Phase des Teil-Lockdowns komplett verzichtet werden, erläuterte Merkel nach dem Ministertreffen am Montag. Auch das ist bislang ein Appell, kein Beschluss von Bund und Ländern. In den einzelnen Bundesländern gelten bislang unterschiedliche Auslegungen der Corona-Maßnahmen.
In Niedersachsen etwa sind laut derzeit geltender Schutzverordnung private Zusammenkünfte und Feiern mit engen Verwandten, mit Personen aus nicht mehr als zwei Hausständen sowie mit Kindern bis zwölf Jahren zulässig. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als zehn Personen zusammenkommen.
In Bayern hingegen ist der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum grundsätzlich begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren, in jedem Fall auf maximal zehn Personen. „Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage inakzeptabel“, heißt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Mecklenburg-Vorpommern betont: „Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind generell verboten.“
Müssen Kinder in der Öffentlichkeit Alltagsmasken tragen?
Auch das hängt vom Bundesland ab. In Niedersachsen, Berlin und Bayern müssen Kinder ab 6 Jahren zum Beispiel Alltagsmasken tragen, in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern laut Verordnung ab dem Schuleintritt. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden: in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind – also beispielsweise im Bus, im Supermarkt, bei den Ämtern.
Auch unter freiem Himmel muss ab einer 7-Tages-Inzidenz bei über 35 Corona-Fällen auf 100.000 Einwohner in vielen Bundesländern inzwischen die Alltagsmaske getragen werden, wo viele Menschen dicht zusammenkommen – wie etwa in belebten Straßen in Innenstädten, mancherorts auch auf Spiel- und Sportplätzen. Das gilt auch für Kinder ab 6 Jahren beziehungsweise ab Schuleintritt.
Ist das Tragen von Masken gefährlich für Kinder?
„Befürchtungen, Masken könnten die Atmung beeinträchtigen, die Versorgung mit Sauerstoff gefährden oder zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxid führen, sind unbegründet“, sagt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte mit Blick auf die aktuelle Studienlage. Unbestreitbar sei allerdings, dass es subjektive Probleme und ein Störempfinden beim Tragen der Maske gebe. Es sei wichtig, dass Eltern ihren Kindern die Notwendigkeit des Tragens kindgerecht vermitteln.
Konkret empfehlen die Mediziner:
- Kinder ab 10 Jahren können lernen, sicher und effektiv selbstständig mit einer Maske umzugehen. Sie sollten wissen, wie und wann sie die Maske wieder abnehmen können, auch um die Tragezeit zu begrenzen.
- Kinder ab 6 Jahren können optional eine Maske tragen, aber sie sollten nicht dazu gezwungen werden und sie sollten sie jederzeit abnehmen können, wenn sie dies möchten. Eine größenadaptierte chirurgische Maske sei die vernünftigste Lösung. Selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckungen könnten alternativ verwandt werden. Von Schals wird abgeraten: Sie hätten einen undefinierten Atemwegswiderstand, könnten das Gesicht bedecken und sich um den Hals wickeln.
- Eine Maske sollte nur bei wachen Kindern verwandt werden, nicht bei Kindern unter 2 Jahren, nicht bei schweren Atemproblemen, wenn die Kinder die Maske nicht ohne Hilfe entfernen können, oder wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung, ihrer intellektuellen Reife oder wegen Verhaltensauffälligkeiten diese nicht bestimmungsgemäß einsetzen können.
- Bei behinderten oder chronisch kranken Kindern sollte unter Mitwirkung des behandelnden Arztes eine individuelle und situationsabhängige Entscheidung für oder gegen eine Maske gefällt werden.