Schutz der Bewohner überwiegt

Teilimpfpflicht im Altersheim: Gericht weist Klagen ungeimpfter Mitarbeiter zurück

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor.

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor.

Frankfurt/Gießen. Zwei Mitarbeiter eines mittelhessischen Seniorenheims ohne Corona-Impfnachweis sind vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit ihren Eilanträgen auf Weiterbeschäftigung gescheitert. Diese hätten darauf keinen Anspruch, teilte das Gericht am Donnerstag in Frankfurt mit. Der erforderliche Impfnachweis wirke wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung. In erster Instanz hatte bereits das Arbeitsgericht Gießen im April die Eilanträge abgewiesen. Daraufhin legten die Männer Berufung beim Landesarbeitsgericht ein.

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Die Entscheidung der Frankfurter Richter, die Anträge ebenfalls abzuweisen und die Gießener Urteile zu bestätigen, ist rechtskräftig. Die Entscheidungen betrafen aber nur das Eilverfahren. Das Hauptverfahren läuft noch am Arbeitsgericht Gießen, ein Urteil steht noch aus.

Seit Mitte März greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen. Diese mussten bis zum 15. März ihren Impfschutz oder den Genesenenstatus nachweisen - oder ein Attest vorlegen, dass sie die Spritze aus medizinischen Gründen nicht bekommen können.

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Der Arbeitgeber der beiden Kläger, ein Seniorenheim in Pohlheim, hatte diese den Angaben nach freigestellt, weil beide den Nachweis schuldig geblieben waren. Das habe dieser tun dürfen, so das Landesarbeitsgericht. „Das schützenswerte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims, vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bewahrt zu werden, überwiege das Interesse der Pflegekräfte, ihre Tätigkeit ausüben zu können.“

RND/dpa

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