Xavier Naidoo: Warum können Städte seine Konzerte nicht einfach verbieten?

Xavier Naidoo, hier noch in seiner Funktion als Juror bei „Deutschland sucht den Superstar“ bei RTL.

Xavier Naidoo, hier noch in seiner Funktion als Juror bei „Deutschland sucht den Superstar“ bei RTL.

Xavier Naidoo fährt auf einem Fahrrad unter der Frühlingssonne und singt seinen Refrain: „Ich mach da nicht mit.“ Klingt erst mal harmlos. Aber sein Auftritt ist Teil eines Musikvideos aus der „Querdenker“-Bewegung, in dem Verschwörungstheorien die Zeilen zwischen Naidoos Refrain füllen und zur Gewalt gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Impfzentren aufgerufen wird.

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Kurz vor Erscheinen des Videos hatte sich die Rostocker Bürgerschaft für ein Verbot eines im August geplanten Konzerts von Naidoo ausgesprochen – doch nach einem Widerspruch von Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen fand das Anliegen in der jüngsten Sitzung doch keine Mehrheit mehr. Der umstrittene Künstler darf in der Küstenstadt auftreten.

Doch warum ist es so kompliziert für Städte und Gemeinden, Auftritte von Künstlerinnen und Künstlern, die sich in ihren Aussagen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, zu verbieten? Und warum tun sich Konzertveranstalter so schwer damit, die Zusammenarbeit mit diesen Personen zu beenden? Wir haben mit Eventrechtlern und einem der Veranstalter gesprochen.

Zu Beginn der Pandemie flog Xavier Naidoo aus der DSDS-Jury

Dass viele Menschen sich gegen Auftritte Naidoos aussprechen, kommt nicht von ungefähr: Schon seit Jahren fiel Naidoo immer wieder mit homophoben, rassistischen und mit antisemitischen Verschwörungstheorien auf, schon 2011 schwadronierte er im ARD-„Morgenmagazin“ über Deutschland als „besetztes Land“. Doch erst zu Beginn der Pandemie bröckelte auch sein öffentliches Bild: Im März 2020 flog Naidoo aus der Jury von „Deutschland sucht den Superstar“, nachdem er in einem bei Twitter verbreiteten Video gegen Geflüchtete hetzte.

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Im Laufe der Pandemie berichteten dann immer wieder verschiedene Medien über Auftritte Naidoos bei „Querdenker“-Demos und über antisemitische Äußerungen des Sängers, viele zu finden beim Messengerdienst Telegram und nicht auf seinen offiziellen Social-Media-Kanälen. Naidoo selbst bestritt die Vorwürfe, eine rassistische und antisemitische Haltung zu haben. Im Mai 2021 veröffentliche der Sänger dann mit einem Rap-Kollektiv das bereits erwähnte Lied, in dem er Verschwörungsmythen über die Corona-Pandemie verbreitet, zum bewaffneten Kampf aufruft und in dem sogar ein Terroranschlag auf ein Bremer Impfzentrum inszeniert wird. Inzwischen kritisiert auch das Auschwitz-Komitee die Konzertzulassungen des Sängers.

In diesen Wochen wollte Naidoo eigentlich mit seiner „Hin und Weg“-Open-Air-Tour durch Deutschland tingeln. Coronabedingt mussten aber alle Termine auf 2022 verschoben werden. Die Stationen: Regensburg, Salem, Emmendingen, Füssen, Berlin, Kassel, Halle, Uelzen, Rostock, Ulm und Mönchengladbach – so zumindest die Aufzählung beim Veranstalter Live Nation, der einzelne Auftritte an lokale Veranstalter vermittelt hat.

Veranstalter sind zögerlich bei Naidoo

In mindestens einer Spielstätte ist Xavier Naidoo klar ausgeladen worden: beim „Open R“-Festival in Uelzen. In Mönchengladbach hatten andere Künstlerinnen und Künstler ihren Auftritt in der Stadt aus Protest gegen Naidoo abgesagt. In Berlin verwies die Stadt Spandau, die Trägerin des Konzertsaals ist, auf den Veranstalter – der laut „Tagesspiegel“ zunächst an der Zusammenarbeit mit Naidoo festhielt, sich später aber von ihm distanzierte. Ob das Konzert stattfindet, ist noch unklar.

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Doch warum sagen Städte in ihren eigenen Hallen Konzerte des umstrittenen Sängers nicht einfach ab, wenn sie sich inhaltlich so deutlich von seinen Aussagen und Ansichten distanzieren? Ein Anruf beim Eventrechtsanwalt Stefan Pennartz in München. „Eine Veranstaltung kann von einer Kommune wegen Sicherheitsbedenken, zum Beispiel bei zu erwartbaren Demos, oder bei Gesundheitsbedenken, wie einem mangelnden Hygienekonzept, abgesagt werden“, erklärt der Jurist gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Bei politischen Äußerungen sei die Rechtslage aber nicht so eindeutig: „Bedenken zur politischen Einstellung dürfen aus Gründen der Meinungsfreiheit keine Rolle spielen, solange keine Straftaten angekündigt oder verübt werden. Denn sonst macht die Kommune sich gegenüber dem Veranstalter eventuell schadensersatzpflichtig“, betont Pennartz. Bestehe bereits ein Vertrag mit dem Künstler, sei es für die Stadt daher schwierig, aus der Situation ohne solch eine Schadensersatzforderung wieder herauszukommen. Auch gelte, dass ein Künstler oder eine Künstlerin nicht vorverurteilt werden dürfe. Für ein Auftrittsverbot wäre selbst eine frühere Verurteilung, beispielsweise wegen der Leugnung des Holocausts, allein nicht ausreichend. „Nur weil jemand wegen einer Straftat verurteilt worden ist, heißt es nicht, dass er diese dann wiederholt“, gibt Pennartz zu bedenken.

Live Nation hält an Zusammenarbeit mit Naidoo fest

Rechtlich scheint die Lage also eindeutig: Ein Veranstalter sowie Betreiber von Spielstätten können auch bei extremen politischen Äußerungen nicht von ihren Verträgen zurücktreten – außer es ist klar, dass bei den Konzerten eine Straftat begangen werden soll. Allerdings bleibt den Veranstaltern offen, aus den bestehenden Verträgen auszusteigen und eine Schadensersatzklage in Kauf zu nehmen.

Selbst Live Nation, einer der größten Konzertveranstalter Deutschlands, zuckt bei dem Gedanken, die Verträge mit Naidoo zu kündigen, zurück. „Unser Vertrag datiert aus dem Herbst 2019 und wir sind ebenso wie unsere Vertragspartner daran rechtlich gebunden“, teilt eine Unternehmenssprecherin dem RND auf Anfrage mit.

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Veranstalter und Betreiber könnten Verträge kündigen – es wäre nur teuer

Und wie steht Live Nation zu der gut belegten Radikalisierung des Sängers? „Xavier Naidoo hat sich bei den Konzerten, die wir veranstaltet haben, nie in dieser Weise geäußert und keine derartigen Inhalte verbreitet. Unsere eindeutige und entschiedene Ablehnung jeder Form von Rassismus und Antisemitismus ist bekannt.“ Auf die Frage, ob Live Nation auch nach dem Auslaufen des aktuellen Vertrages mit Naidoo zusammenarbeiten möchte, gibt das Unternehmen keine Antwort.

Wer sich als Veranstalter also von umstrittenen Künstlerinnen und Künstlern distanzieren möchte, Konzerte und Zusammenarbeit trotz bestehender Verträge absagen möchte, kann dies tun – er muss es sich aber leisten können und wollen.

In Rostock hatte Bürgermeister Madsen sein Veto damit begründet, dass kein Veranstalter oder keine Künstlerin oder Künstler ausgeschlossen werden dürfe, weil die Vermieterin oder der Vermieter – in diesem Fall die Rostocker Stadthalle – deren religiösen oder politischen Ansichten nicht teile. Dafür bekam er auch Rückendeckung vom Mecklenburger Innenministerium. Und so darf Naidoo in Rostock auftreten. Und in vielen anderen deutschen Städten nach derzeitigem Stand auch.

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