Beschluss des Oberverwaltungsgerichts
Auch im wiedervereinigten Deutschland gibt es nach wie vor Grenzen. Beispielsweise, wenn es um den Schulbesuch geht. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Thüringen jetzt einer Eichsfelder Schülerin klar gemacht.
Eichsfeld. Wohnen in Thüringen, arbeiten in Niedersachsen – im wiedervereinigten Deutschland ist das für viele Eichsfelder kein Problem. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn trotz Wohnort im Obereichsfeld der Schulbesuch in Niedersachsen gewünscht ist. Da spielt die Grenze eine große Rolle, denn Schulangelegenheiten sind Ländersache.
Das musste jetzt eine Schülerin aus einer Gemeinde im thüringischen Obereichsfeld feststellen, die derzeit eine Schule im niedersächsischen Duderstadt besucht – allerdings zu unrecht, wie ihr zunächst das Verwaltungsgericht (VG) Weimar und zuletzt auch der 4. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (OVG) per Beschluss bescheinigen. Der Beschluss des OVG könnte weitreichende Folgen für ähnlich gelagerte Fälle haben.