Windkraft-Planung in Adelebsen muss von vorn beginnen
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© Quelle: Steffen Rasche
Adelebsen/Barterode. Grund ist eine veränderte Rechtssprechung, die dem bisherigen Flächennutzungsplan in Sachen Windkraft widerspricht. Der Plan ist notwendig, weil andernfalls die Gemeinde an jedem nach niedersächsischem Recht zulässigen Standort Windrad-Investoren eine Baugenehmigung erteilen müsste. Das würde unter anderem bedeuten, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand von nur 400 Metern zu Wohnbebauungen einhalten müssten. Mit dem aktuellen Flächennutzungsplan der Gemeinde sollte ein Abstand von 1200 Metern erreicht werden.
Der Gemeinderat hatte im September 2016 die notwendigen Entscheidungen beschlossen. Im nun folgenden Genehmigungsverfahren hat die Verwaltung jedoch festgestellt, dass sich die Rechtsprechung seit Beginn des Verfahrens rasant weiterentwickelt hat, erklärt Adelebsens Bürgermeister Holger Frase (SPD).
Harte und weiche Tabuzonen
Daher habe sich ein formaler Fehler ergeben, der im Rahmen des bisherigen Flächennutzungsplan nicht repariert werden kann: Zu Beginn des Verfahrens waren Überschwemmungsgebiet, geplante aber noch nicht realisierte Bebauung und ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete noch sogenannte harte Tabuzonen. Die Rechtsprechung hat jedoch mittlerweile mehrfach entschieden, dass in diesen Gebiete dennoch grundsätzlich gebaut werden dürfte. Es sind damit sogenannte weiche Tabuzonen, deren Ausschlusswirkung separat begründet werden muss. Daher muss der Rat nun eine Entscheidung darüber treffen, ob in diesen Zonen gebaut werden darf oder nicht. Frase: „Diese Abwägung kann nicht nachgeholt werden, weshalb die ausgewiesenen Flächen formal unrichtig zustande gekommen sind. In der Wiederholung des Abwägungsprozesses werden die Flächen unverändert bleiben, nun jedoch als weiche und nicht mehr als harte Tabuzonen ausgewiesen.“
Zur Planungsgrundlage für den alten Flächennutzungsplan gehört jedoch auch ein Gutachten über die Rotmilane. Derartige Gutachten können nur für die Dauer von fünf Jahren herangezogen werden. Daher, so Frase, müsse nun ein völlig neues Gutachten erstellt werden. „Glücklicherweise“, so der Bürgermeister, „hat der Landkreis Göttingen bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, damit sein regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des fusionierten Landkreises erstellt werden kann. Diese Gutachten wird der Landkreis der Gemeinde zur Verfügung stellen.“ Auf dieser Grundlage soll dann das weitere Verfahren betrieben und die erforderliche Abwägung über die Tabuzonen durch den Gemeinderat nachgeholt werden.
„Fehler seit Jahren bekannt“
Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) pro Barterode kritisiert, die Fehler im Flächennutzungsplan seien „seit Jahren bekannt“. Hinweise eines Fachanwalts sowohl auf die Rechtslage als auch auf die Rechtsprechung im Planungsverfahren seien ignoriert worden. Ilona Springer von der FWG: „Rund 1300 Eingaben in der Auslegung des Entwurfs zeugen vom Unmut der Bürger über eine unzulängliche Planung.“ Nun müsse „in einem transparenten Prozess unter Berücksichtigung aller Aspekte ein rechtssicher Entwurf erarbeitet und die Öffentlichkeit anschließend erneut umfassend beteiligt werden“.
Von Matthias Heinzel