Was ist erlaubt?

Diskussion ums Trampolin in der Innenstadt von Duderstadt geht weiter

Tessa und Charlie hatten das Trampolin direkt nach dem Einbau ausprobiert.

Tessa und Charlie hatten das Trampolin direkt nach dem Einbau ausprobiert.

Duderstadt. „Wir haben uns spontan an den Spielgeräten getroffen“, erzählt Wilfried Dierkes, Sprecher der Bürgerinitiative. Am neuen Wasserrad in der Brehme spielen kleine Kinder bis zu Senioren, habe er beobachtet. Auch die BI-Mitglieder hätten das Wasserrad gedreht. „Wir freuen uns, dass die unendliche Geschichte zu einem Abschluss gebracht wurde. Was wir nicht ganz nachvollziehen können, ist die Alterbegrenzung am Trampolin auf zwölf Jahre.“ Dass das Trampolin nach 21 Uhr nicht mehr benutzt werden soll sei hingegen in Ordnung.

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Politik hofft auf schwindendes Interesse

Tagsüber gehe die Nutzung des Trampolins in den Tagesgeräuschen unter, sagt Anwohnerin Cornelia Schwetschenau. Und wenn man in der Innenstadt wohne, nehme man einiges in Kauf. „Los geht es erst ab 21 Uhr.“ Gegen Mitternacht werde es dann ruhiger. Kürzlich sei ihr, als sie sich nach 23 Uhr über den Krach beschwert habe, geantwortet worden: „Dann rufen Sie doch die Polizei.“ Sie steht nicht allein mit ihrer Meinung. Auch die anderen direkt betroffenen Nachbarn klagen über den Lärm. Das Schild sehe doch kein Mensch, sagt eine andere Anwohnerin. Eigentlich sei das Trampolin etwas Tolles. „Ich glaube aber nicht, dass die, die den Platz ausgesucht haben, es vor ihrem Fenster wollen.“

Vom „Reiz des Neuen“ sprechen die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Innenstadt und Spielplätze im Ortsrat Duderstadt, Thomas Rössing-Schmalbach (CDU) und Doris Glahn (SPD). Beide setzen auf den Zeitfaktor, durch den die Falschnutzer irgendwann die Lust verlieren. „Die Idee war, dass wir die obere Marktstraße beleben“, sagt Rössing-Schmalbach. Dann dürften auch die kleinen Wippepferdchen nicht aufgebaut werden, sagt er, denn „wie will ich eine öffentliche Einrichtung gegen Missbrauch schützen?“

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Wie andere Kommunen habe die Stadt Duderstadt ihre Spielplätze für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren angelegt, erklärt Bauamtsleiter Johannes Böning. Dabei orientiere man sich am alten niedersächsischen Spielplatzgesetz. Die Spielgeräte, die dort aufgebaut seien, müssen den Ansprüchen der Kleinen genügen, aber auch denen von Größeren. Für die Spielgeräte gebe es Prüfsiegel von TÜV (Technischer Überwachungsverein) und GS (Geprüfte Sicherheit). „Die Geräte müssen eine gewisse Statik aushalten, ohne dass irgendetwas abreißen kann und Leute sich verletzen“, so Böning.

Ordnungsamt betont Ruhezeten

Was für Spielgeräte auf Spielplätzen gelte, gelte auch für die in der Marktstraße, so der Bauamtsleiter. Auch die seien TÜV- und GS-geprüft und müssen den Anforderungen genügen. Und so müsse auch das Trampolin bestimmte Kräfte aushalten. „Es dürfen keine Gefahren davon ausgehen“, sagt Böning, „ebenso wie von den Bänken, Mülleimern und Laternen.“ Aus Rechtsgründen habe die Stadt die Nutzung des Trampolins aber nur für Kinder bis zwölf Jahren deklariert. Das Schild sei in Absprache mit Bürgermeister Wolfgang Nolte und den Anwohnern aufgestellt worden.

„Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe“, sagt Sabine Holste-Hoffmann vom Duderstädter Ordnungsamt. Ebenso wie die Mittagsruhe und die Abendruhe stehe die Zeit fest. Das bedeute auch, dass man ab dieser Zeit keinen anderen beeinträchtigen dürfe. Wer sich nicht daran halte, begehe eine Ordnungswidrigkeit, Ruhestörung genannt. Die Polizei kontrolliere den Bereich um das Trampolin bei den Streifen in der Innenstadt mit, erklärt Hermann Niesen, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes im Polizeikommissariat Duderstadt. „Wenn jemand anruft, kommen wir raus und gehen den Hinweisen nach.“ Sollten Schäden am Trampolin festgestellt werden, dann leiten die Beamten auch die Personalien an die Stadt Duderstadt weiter.

Von Rüdiger Franke

GT/ET

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