Ein 44-jähriger Polizist hatte vor dem Landgericht Göttingen Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Duderstadt eingelegt – und hat jetzt noch zwei Monate „draufbekommen“. Der Ex-Polizist aus Duderstadt hatte fälschlicherweise gegenüber der Polizei einen Autodiebstahl angezeigt.
Duderstadt.Ein früherer Polizist aus Duderstadt, der bereits wegen Betruges und anderer Delikte rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt ist, hat jetzt noch zwei Monate „draufbekommen“. Der 44-Jährige hatte vor dem Landgericht Göttingen Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Duderstadt eingelegt. Das Amtsgericht hatte ihn im Juli 2020 wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er fälschlicherweise gegenüber der Polizei einen Autodiebstahl angezeigt habe. Der Angeklagte wollte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren und legte dagegen Rechtsmittel ein, allerdings ohne Erfolg: Das Landgericht verwarf jetzt seine Berufung und bildete unter Einbeziehung der ersten Bewährungsstrafe vom April 2021 eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte unter anderem 300 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz „Sternenlichter“ zahlen.
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