Anwälte stellen Strafanzeige gegen Dobrindt
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Alexander Dobrindt (CSU), Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
© Quelle: dpa
Göttingen. Waldmann-Stocker und Deery: „Die Behauptungen, dass das Einreichen von Klagen im Namen unserer Mandantschaft – als Wahrnehmung verfassungsmäßiger, essenzieller Rechte – den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrüben, ist weder haltbar, noch zeugen sie von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.“ Dobrindts Aussagen erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung. Die Göttinger Anwälte: „Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts.“
Mit ihrer Strafanzeige schließen sich Waldmann-Stocker und Deery der Einschätzung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) an, der Dobrindts Vorwürfe als „Frontalangriff auf den Rechtsstaat gegen das Grundrecht auf Rechtsschutz“ bezeichnet hat.
„Aggressive Anti-Abschiebe-Industrie“
Dobrindt hatte in der Zeitung „Bild am Sonntag“ erklärt, es sei „nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird«. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, so Dobrindt, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.
Die Göttinger Anwaltskanzlei von Waldmann-Stocker und Deery ist seit mehr als 30 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich des Ausländer- und Asylrechts tätig. Wegen der hohen Zahl von Ablehnungsbescheiden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt die Kanzlei derzeit keine Neumandate an (mit Ausnahmen).
Von Matthias Heinzel
GT/ET