Blitzer in Göttingen und Region: Hier wird vom 29. Mai bis 4. Juni das Tempo überwacht
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Hier wird in der kommenden Woche geblitzt.
© Quelle: Daniel Reinhardt
Göttingen. Geschwindigkeitskontrollen sind in folgenden Bereichen vorgesehen:
Mobile Blitzer im Landkreis Göttingen
Montag, 29. Mai 2023: Gemeinde Rosdorf, Stadt Bad Sachsa
Dienstag, 30. Mai 2023: Stadt Duderstadt, Gemeinde Rosdorf, Flecken Bovenden, Stadt Herzberg am Harz, Gemeinde Walkenried
Mittwoch, 31. Mai 2023: Gemeinde Gleichen, Gemeinde Rosdorf, Samtgemeinde Gieboldehausen, Gemeinde Walkenried, Stadt Osterode am Harz
Donnerstag, 01. Juni 2023: keine Angaben
Freitag, 02. Juni 2023: keine Angaben
Mobile Blitzer im Landkreis Northeim
Montag 29.05.2023, Raum: keine Angaben
Dienstag 30.05.2023, Raum: Northeim / Katlenburg-Lindau
Mittwoch 31.05.2023, Raum: Einbeck / Bad Gandersheim
Donnerstag 01.06.2023, Raum: Moringen / Uslar
Freitag 02.06.2023, Raum: Hardegsen / Nörten-Hardenberg
Die semistationäre Messanlage Alice wird voraussichtlich von Montag bis voraussichtlich Donnerstag im Raum Hardegsen und von Freitag bis voraussichtlich Donnerstag im Raum Dassel eingesetzt.
Blitzer-Warner – Welche Methoden sind für Autofahrer erlaubt und welche nicht?
Es gibt verschiedene technische Lösungen, die vor Radarfallen bzw. Blitzern warnen: Einerseits verfügen viele der handelsüblichen Navigationsgeräte mittlerweile über eine Funktion, die Autofahrer vor Blitzern warnt, andererseits gibt es eine Vielzahl von „Blitzer-Apps“ für das Smartphone, die dieselbe Funktionalität bieten. Zudem sind eigenständige Radar-Warngeräte erhältlich. Ausdrücklich erlaubt ist keine der drei Varianten – zumindest für den Autofahrer während der Fahrt. Bei den Radar-Warngeräten kommt erschwerend hinzu, dass einige der Geräte mit einem Störsender ausgestattet sind, der das Auslösen des Blitzers verhindern soll. Diese Praktik ist in Deutschland nicht erlaubt.
Sind Blitzer-Apps und Radarwarner grundsätzlich verboten?
Häufig ist die Rede davon, dass die Nutzung von Blitzer-Apps und Radarwarner eine rechtliche Grauzone darstellt. Jedoch wird durch die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich geregelt, dass man derartige Geräte nicht im Fahrzeug mitführen darf. Wortwörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Gibt es mehrere Möglichkeiten, diese Formulierung zu deuten?
Was Radarwarner betrifft, nein. Was Blitzer-Apps betrifft, schon eher. Denn streng genommen besagt das Gesetz, dass der Fahrer oder die Fahrerin des Fahrzeugs während der Fahrt eine Blitzer-App nicht verwenden darf. Es ist jedoch nicht ausdrücklich verboten, vor Fahrtantritt in einer App zu überprüfen, ob sich auf der geplanten Strecke Blitzer befinden. Das anschließende Mitführen des Smartphones ist ebenfalls nicht verboten, denn es handelt sich ja nicht um ein Gerät, das ursprünglich dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie z.B. Radarsäulen anzuzeigen.
Allgemeine Verkehrskontrolle und Blitzer App verwendet – Was nun?
Bei der Verwendung von Blitzer-Apps handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Können die Polizisten bei einer Verkehrskontrolle deutlich sehen, dass eine Blitzer-Warn-App auf dem Smartphone des Autofahrers installiert ist und gerade aktiv verwendet wird, kann diese Ordnungswidrigkeit mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. In den meisten Fällen wird es für einen Polizeibeamten jedoch nur schwer nachvollziehbar sein, ob ein entsprechendes Programm installiert ist oder nicht. Ist das Display des Smartphones zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle nicht eingeschaltet, ist nicht deutlich ersichtlich, welche Applikationen Sie auf Ihrem Smartphone installiert haben.
Darf ich andere Autofahrer per Lichtzeichen vor einer Radarkontrolle warnen?
Es ist nicht erlaubt, andere Autofahrer z.B. über Lichthupe auf eine Radarkontrolle aufmerksam zu machen. Dieses Lichtsignal darf nur verwendet werden, um vor Gefahren zu warnen und bei einem Blitzer handelt es sich laut aktuell geltender Rechtslage nicht um eine Gefahr im Straßenverkehr. Die missbräuchliche Verwendung von Lichtzeichen im Straßenverkehr kann mit einem Bußgeld geahndet werden – insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch belästigt oder gar gefährdet (z.B. geblendet) werden.
Lohnt sich nach dem Blitzer ein Einspruch?
Sie wurden geblitzt? Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich vor allem dann, wenn Sie die Vermutung haben, dass das Geschwindigkeitsmessgerät nicht den Vorgaben der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) entspricht. Tatsächlich erfüllen nicht alle Blitzer, die aktuell in Deutschland im Einsatz sind, die strengen PTB-Vorgaben. Auch ein Fehler in der Bedienung des Gerätes oder eine spiegelnde Fahrbahnoberfläche sind Argumente, die Sie in Ihrem Schreiben erwähnen sollten, falls sie aus Ihrer Sicht zutreffend sind. Sind mehrere Fahrzeuge auf dem Bild zu sehen, ist die Zuordnung der Messwerte nicht eindeutig möglich und Sie sollten einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Geblitzt: Lohnt sich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt?
Gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können Sie auch ohne Rechtsbeistand, denn im ersten Schritt müssen Sie lediglich ein formloses Anschreiben aufsetzen. Die Vertretung durch einen Anwalt kann Ihnen jedoch einen Vorteil bringen, denn Ihr Anwalt kann frühzeitig Akteneinsicht beantragen und dadurch etwaige Messfehler aufdecken. Ob sich die Kosten, die Sie für einen Anwalt aufbringen müssen, „lohnen“, hängt vom individuellen Fall ab. Droht durch die mutmaßliche Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot, ist es vor allem für Personen, die aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, sinnvoll, den Rechtsweg zu beschreiten. Insbesondere wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Verfahren bis hin zur letzten Instanz Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, einen Anwalt einzuschalten, wählen Sie eine Kanzlei aus, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.
GT/ET