Wer sich zukünftig im Restaurant als "Mickey Mouse" ausgibt, könnte zur Kasse gebeten werden. Derartige Verstöße gegen die Corona-Verordnung sollen künftig mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden. Wir haben uns bei Gastwirten aus Göttingen und der Region umgehört, was sie davon halten – und wie das kontrolliert werden soll.
Göttingen/Eichsfeld. Das Land Niedersachsen sagt "Donald Duck" und "Mickey Maus" den Kampf an: 50 Euro Bußgeld soll es künftig kosten, wenn sich Gäste mit falschen Namen in die Corona-Kontaktlisten in Restaurants, Cafés und Kneipen eintragen – und so gegen die Corona-Regeln in Niedersachsen verstoßen. Gastwirte sollen die Einträge kontrollieren. Aber wie soll das funktionieren? Gaststätten-Betreiber aus Göttingen und der Region berichten.
Die Betreiber des P-Cafés in Göttingen haben bereits mehrfach Erfahrungen mit Falschangaben auf den Kontaktlisten gemacht: "Wir hatten einen echten Ernstfall", erzählt Inhaberin Nathalie Piskorz. Ein älterer Gast habe sich mehrfach als "Franzmann aus Paris" vorgestellt und als Telefonnummer "012345" eingetragen. "Dass er keinen Cappuccino mehr bekommt, wenn er sich weiter falsch einträgt, hat er dann aber irgendwann verstanden", so Piskorz weiter.