Bildungsgleichheit

Distanzunterricht: Stadt Göttingen übernimmt Kosten für digitale Endgeräte

Die Stadt Göttingen übernimmt für bedürftige Familien die Kosten für digitale Endgeräte.

Die Stadt Göttingen übernimmt für bedürftige Familien die Kosten für digitale Endgeräte.

Göttingen. Die Stadt Göttingen unterstützt Eltern bei der Anschaffung von Endgeräten für den digitalen Unterricht. Vorgesehen sind 350 Euro Zuschuss pro Kind aus Familien mit kleinem Einkommen.

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Der Distanzunterricht in der Corona-Pandemie stellt viele Familien vor neue Herausforderungen. Dazu gehört unter anderem eine zusätzliche finanzielle Belastung, denn für das Homeschooling sind digitale Endgeräte wie Laptops, Tablets und weiteres Zubehör nötig.

Um dem Anspruch eines gleichen Zugangs zu Bildung gerecht zu werden, teilt die Stadtverwaltung Göttingen mit, übernehmen der Fachbereich Jobcenter und der Fachbereich Soziale Sicherung Kosten bis zu 350 Euro je Kind. Dieses Angebot gilt für Familien, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Darunter fallen Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bestätigung der Schule ist Voraussetzung

Voraussetzung für die Bewilligung ist eine entsprechende Bestätigung der Schule, die bescheinigt, dass die Geräte für die Teilnahme am Unterricht erforderlich sind und nicht in absehbarer Zeit durch die Schule bereitgestellt werden können. Zudem muss der Empfänger unter 25 Jahre alt sein und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder eine Ausbildungsvergütung erhalten.

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Sozialdezernentin Petra Broistedt erläutert: „Seit Jahren machen wir uns auf kommunaler Ebene im Sinne gleicher Bildungschancen für alle stark dafür, dass Kindern im Transferleistungsbezug der erforderliche PC für den Schulunterricht über das Jobcenter finanziert werden kann. Ich bin froh, dass das Bundesarbeitsministerium dafür nun die Möglichkeiten geschaffen hat – leider im Rahmen der Pandemie nur befristet bis Ende 2021. Der nächste Schritt muss sein, dies in den Regelleistungskatalog der SGB-II-Leistungen aufzunehmen.“

Zuständig sind die Fachbereiche Jobcenter und Soziale Sicherung

Um die Anschaffungskosten für einen Computer oder Drucker geltend zu machen, müssen sich die Erziehungsberechtigten an den ihnen bekannten Sachbearbeiter im Fachbereich Jobcenter oder im Fachbereich Soziale Sicherung wenden, teilt die Stadt Göttingen mit. Die formlose Beantragung erfolgt schriftlich. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag das Einverständnis beinhalten, dass sich der zuständige Fachbereich zu diesem Thema an die Schule des Kindes wenden darf.

Für Fragen zum Angebot können sich die Eltern an die für sie zuständige Sachbearbeitung wenden. Diese prüfe auch, ob und in welchem Umfang die Unterstützung der jeweiligen Familie zusteht.

Von Carlotta Heinzelmann

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