Staatsanwaltschaft Göttingen
Die Staatsanwaltschaft hat ein gegen insgesamt sechs Beschäftigte des Deutschen Primatenzentrums (DPZ) in Göttingen gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt.
Göttingen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat ein seit knapp zwei Jahren laufendes Ermittlungsverfahren gegen sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Primatenzentrums (DPZ) in Göttingen jetzt eingestellt. Die Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz seien aus unterschiedlichen Gründen eingestellt worden, teilte der Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, Andreas Buick, am Montag mit. In drei Fällen habe es an einem hinreichenden Tatverdacht gefehlt, in einem Fall sei das Verschulden als geringfügig eingeschätzt worden. Zwei weitere Verfahren gegen den Leiter der betreffenden Forschungsgruppe und eine Tierärztin seien unter der Auflage eingestellt worden, dass beide jeweils 3000 Euro an Tierschutzeinrichtungen zahlen.
Den Fall ins Rollen gebracht hatte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), das für die Genehmigung der Tierversuche am Göttinger Primatenzentrum zuständig ist. Die Behörde hatte im Sommer 2020 Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet, weil aufgrund von mangelhafter Dokumentation bei Tierversuchen der Verdacht bestehe, dass Affen ohne vernünftigen Grund getötet oder ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt worden seien. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin im Juli 2020 bei einer Durchsuchung zahlreiche Unterlagen sicherstellen lassen.