Neubaugebiet

EBR gibt bestes Angebot für Zimmermannstraße in Göttingen ab

Gelände im Dreieckzwischen Zimmermannstraße und Am  Klausberge: Drei Konzepte für eine Bebauung liegen vor.

Gelände im Dreieckzwischen Zimmermannstraße und Am Klausberge: Drei Konzepte für eine Bebauung liegen vor.

Göttingen. Von den drei im Bauausschuss vorgestellten Konzepte für die Bebauung eines Grundstückes in der Zimmermannstraße haben die Pläne der EBR Entwicklungs GmbH die meisten Punkte bekommen. Das Konzept der EBR setzte sich nach Tageblatt-Informationen in einer verwaltungsinternen Bewertung gegen die Pläne der Cubus GmbH und der Delta Bau AG durch. Stadtbaurat Thomas Dienberg bestätigte die Information nicht und verwies auf die bislang nur nicht-öffentlich diskutierte Bewertung. Der Vorsitzende des Bauausschusses Hans Otto Arnold (CDU) bewertete die drei vorgestellten Konzepte als "gut".

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Punktesystem zur Bewertung

Grundlage der verwaltungsinternen Entscheidung ist ein zunächst von der Verwaltung erarbeitetes und schließlich von der Politik modifiziertes und auf den Weg gebrachtes Punktesystem. Darin sind fünf Bewertungsfelder aufgeführt: "Wohnungspolitische Kriterien", "Image & Wohnformen", "Städtebauliche Qualität", "Ökologische, energetische und verkehrliche Kriterien" und "Preiswettbewerb".

Skizze zur Konzeptvergabe für das Baugebiet Zimmermannstraße

Skizze zur Konzeptvergabe für das Baugebiet Zimmermannstraße: die Vergabefläche (dunkel). Im Osten (hell) schließt sich eine Fläche an, die im Besitz von Göttinger Immobilienunternehmer Hans-Rudolf Kurth ist. Auch er plant dort neue Wohnungen.

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Maximal 100 Punkten können so vergeben werden. 14 Punkte sind im Bewertungsfeld „Preiswettbewerb“ vorgesehen. Hier wiederum zehn für Konzeptsangebote mit Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.

Mit der Möglichkeit, das städtische Grundstück unter Erbbaurecht zu bebauen, hatte nur die EBR geplant. Vertreter von Delta Bau und Cubus, verwiesen darauf, dass sich bei einem jährlichen Erbbauzins von 65000 Euro, die auf die Mieter umgelegt würden, die geforderten niedrigen Mieten in 30 Prozent der neuen Wohnungen nicht darstellen ließen.

Die Stadtverwaltung hatte den Erbbauzins von 65000 Euro vorgegeben. Dieser betrage vier Prozent des Baulandwertes der zu bebauenden Fläche, erläuterte Dienberg. Hier sei die Verwaltung von 5200 Quadratmetern der 7000 Quadratmeter großen Gesamtfläche ausgegangen. Die Verwaltung hat dafür einen Bodenrichtwert von 310 Euro pro Quadratmeter angenommen.

Cubus-Geschäftsführer Klaus Schneider sprach dem Vertreter der EBR bei der Erörterung der Erbbaurecht-Pläne die nötige Erfahrung ab. „Wir sind ein junges Unternehmen“, entgegnete EBR-Sprecher Robert Schwindt.

Keine Bodenspekulation

Edgar Schu (Linke) begrüßte die Erbbau-Variante der EBR. So seien Bodenspekulationen des Investors ausgeschlossen.

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Zuletzt hatte der Weiterverkauf eines Teilgeländes des IWF-Geländes durch die EBR an die Münchner Wertgrund Immobilien AG für Unmut gesorgt. Einen Gewinn von knapp drei Millionen Euro durch diesen Grundstücksdeal bestätigte EBR-Geschäftsführer Borzou Rafie Elizei nicht. Vor der Bauausschusssitzung hatte zudem ein offener Brief der EBR-Belegschaft zum Großprojekt Zimmermannstraße und IWF Fragen aufgeworfen.

Wie bindend ist die Punktebewertung?

„Möglichst schnell und zügig“, so Dienberg, will die Verwaltung nun der Politik einen Beschlussvorschlag vorlegen. Nach Arnolds Angaben sei noch zu klären, wie bindend das Ergebnis der Punktebewertung am Ende ist. Gegenüber dem Tageblatt wollte Dienberg dazu am Freitag keine Stellungnahme abgeben. Nur so viel: Die Bewetungsmatrix sei dafür da, „eine Rangfolge“ festzulegen.

Von Michael Brakemeier

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