Reaktion auf Siekhöhen-Entscheidung

Fassungslosigkeit bei Flüchtlingsinitiativen

Im Sozialausschuss: Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Siekhöhe schildern den Sozialpolitiker die Situation in der ehemaligen Lagerhalle in Grone.

Im Sozialausschuss: Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Siekhöhe schildern den Sozialpolitiker die Situation in der ehemaligen Lagerhalle in Grone.

Göttingen. Als Erfolg werten die Flüchtlingsunterstützer jedoch, "dass der Sozialausschuss nun ein – dem Wortlaut des Beschlusses nach verbindliches – Schließungsdatum festgelegt" hat. Der Sozialausschuss des Rates hatte sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, die Flüchtlingsunterkunft Siekhöhe zum 30. Juni 2019 zu schließen. Der Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuzes als Betreiber soll dafür ein letztes Mal verlängert werden.

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Einzig Helena Arndt (Die Partei) und Edgar Schu (Linke) trugen diesen Kompromiss nicht mit. Sie plädierten gegen eine Vertragsverlängerung und für eine sofortige Schließung. Abschließend entscheidet nun der Verwaltungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung.

Sozialdezernentin Petra Broistedt stellt sich der Kritik der Siekhöhen-Gegner

Sozialdezernentin Petra Broistedt stellt sich der Kritik der Siekhöhen-Gegner..

Die Flüchtlingsunterstützer beklagen, dass "zahlreiche konkrete Vorschläge, mit deren Umsetzung das Lager sofort geschlossen werden könnte", von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ignoriert wurden. Unter anderem hatten die Initiativen vorgeschlagen, im ehemaligen, derzeit leerstehenden Wohnheim des Goethe-Instituts und in anderen städtischen Gebäuden bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, die Unterkunft am Schützenanger "moderat zu erweitern" und mit dem Landkreis Hildesheim die Zuweisung von Geflüchteten dorthin, wo es noch Aufnahmekapazitäten gebe, zu vereinbaren.

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Verwaltung setzt politische Beschlüsse um

Sozialdezernentin Petra Broistedt bedankte sich für die Vorschläge, verwies aber darauf, dass es etwa politischer Wille sei, dass ehemalige Goethe-Institut im Ostviertel zu verkaufen. Diesem Willen müsse die Verwaltung nachkommen. Auch sei eine Erweiterung der Unterkunft am Schützenanger nicht möglich, für deren Bau habe es eine Ausnahmegenehmigung gegeben, die zeitlich begrenzt ist. Broistedt verwies im Ausschuss erneut auf die Schwierigkeiten angesichts der Wohnungsknappheit, Unterkünfte für Flüchtlinge zu finden.

Kritik von Grüner Jugend, Jusos und Linken

Bereits Ende der Woche hatten Grüne Jugend, Jusos und die Linken im Rat der Stadt den Weiterbetrieb der Siekhöhe für ein Jahr kritisiert. Ratsherr Thomas Harms (Grüne) hatte in der Ausschusssitzung darauf gedrängt, die Siekhöhe, wenn auch nun zwei Monate später als von der Verwaltung ursprünglich geplant, im Juni 2019 dann endgültig zu schließen, um nicht erneut auf den "Sankt-Nimmerleinstag" von der Verwaltung vertröstet zu werden.

Ratsfrau Dana Rotter (Piraten) auf Twitter

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Initiativen bleiben skeptisch

Auch die Flüchtlingsinitiativen trauen dem jetzt beschlossenen endgültigen Ende des Siekhöhe nicht. "Auch wenn sich der Ausschuss auf ein scheinbar definiertes Ende des Betriebs der Notunterkunft Siekhöhe verständigt hat, haben die Göttinger Initiativen keine Veranlassung der Dauerhaftigkeit dieser Entscheidung Glauben zu schenken", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. So sei diese Entscheidung allein wegen des "zivilgesellschaftlichen Drucks" zurückzuführen. Prüfaufträge an die Verwaltung, Alternativen zu ermitteln, seien ignoriert worden, so der Vorwurf. Das Handeln der Verwaltung zeige deutlich, dass sie alles daran setze, den bis 2021 laufenden Mietvertrag zwischen Stadt und Eigentümer zu bedienen.

Flüchtlinge finden Wohnungen, Verwaltung lehnt ab

In der Ausschusssitzung legten die Initiativen eine Liste mit zwölf Fällen vor, bei denen Bewohner der Siekhöhe sich selbst um eine Wohnung gekümmert und bereits eine Zusage des Vermieters hatten, um die Unterkunft Siekhöhe verlassen zu können. In allen Fällen seien die Anträge der Flüchtlinge auf Kostenübernahme durch die Stadtverwaltung abgelehnt worden. Entweder mit dem Verweis, dass die Mietobergrenzen überschritten wurden oder mit dem Hinweis auf ein laufendes Klageverfahren gegen Ablehnungen im Asylverfahren. Andere Ablehnung erfolgten durch den Fachdienst ohne Begründung.

Von Michael Brakemeier

GT/ET

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