Wer als Führerschein noch das rote Papierdokument nutzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss den „Lappen“ bis zum 19. Januar umtauschen. Denn danach sind für diese Altersgruppe nur noch Führerscheine in Scheckkartenform gültig. Die Frist könnte aber um ein halbes Jahr verlängert werden. Aber wie kommt man jetzt in Stadt und Landkreis Göttingen noch schnell an einen Termin?
Landkreis.Eine Woche noch, dann endet die Frist zum Führerschein-Umtausch: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss den „alten Lappen“ bis zum nächsten Mittwoch, 19. Januar, abgeben und bekommt dafür einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat. So weit, so bekannt – und möglicherweise nichtig. Denn: Die aktuelle Umtauschfrist soll um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli verlängert werden, hieß es in der Innenministerkonferenz am Montag. Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CDU) an. Vom Umtausch betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - das sind also die grauen oder rosafarbenen „Lappen“ oder DDR-Führerscheine. Wer sich allerdings bei den Führerscheinstellen kurzfristig um einen Termin bemüht, hat Glück: Denn sowohl Stadt als auch Landkreis haben vorgesorgt.
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