Gericht verurteilt Mitglieder der rechten Szene
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/OEPD2MUUQ2YNBQHI2IW3XFFESQ.jpg)
Polizeieinsatz nach der Schlägerei vor der Göttinger Stadthalle im November 2016.
© Quelle: dpa
Göttingen. Das Gericht befand den 23-Jährigen, der mehrere Jahre lang auch im Raum Northeim aktiv gewesen war und derzeit eine andere Haftstrafe absitzt, der gemeinschaftlichen Nötigung in zwei Fällen für schuldig. Zwei weitere Mitangeklagte – ein 38-Jähriger aus Halle und ein 28-Jähriger aus Schleiz -wurden wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu Geldstrafen von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Ein 21-Jähriger aus Friedland muss wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für den 23-Jährigen eine Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt hatte. Für die anderen drei Angeklagten forderte sie ebenfalls Freiheitsstrafen, die – anders als beim 23-Jährigen – zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Als Auflage sollten sie bis zu 3000 Euro an die KZ-Gedenkstätte Moringen zahlen. Die Verteidiger plädierten dagegen allesamt auf Freispruch.
Gewalt am Albaniplatz
In dem Prozess ging es unter anderem um einen Vorfall an der Göttinger Stadthalle im November 2016. FKTN-Anführer Jens Wilke war damals im Anschluss an eine Kundgebung in Duderstadt mit mehreren Kumpanen nach Göttingen gefahren. Als Polizeibeamte den weißen BMW stoppten und die Insassen kontrollieren wollten, liefen mehrere Personen unter "Nazis raus"-Rufen auf den Wagen zu. Daraufhin sprangen die Insassen aus dem Auto.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass mindestens zwei von ihnen – der 23-Jährige und der 38-Jährige – dann die Angehörigen der linken Szene verfolgten. Weil bei dieser Verfolgungsjagd zwei Personen verletzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft den Vorfall als gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung angeklagt.
Vorwurf der gemeinschaftlichen Nötigung
Am Ende des Prozesses blieb der Vorwurf der gemeinschaftlichen Nötigung übrig. Aufgrund der teilweise sehr unterschiedlichen Zeugenaussagen habe sich nicht klären lassen, wer zugeschlagen habe, sagte Richter Stefan Scherrer. Keiner der Zeugen habe den Angeklagten einzelne Tatbeiträge zuordnen können. Die Wahrheitsfindung war auch deshalb erschwert, weil die beiden Verletzten unter Verweis auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht selbst keine Angaben machten.
Sie hatten dies in einer Erklärung unter anderem mit einer „grundsätzlichen politischen Einschätzung“ begründet – und damit in Kauf genommen, dass aufgrund ihrer Boykotthaltung die Angeklagten gegebenenfalls glimpflicher davonkommen könnten.
Schreckschusspistole und Schlagstock
Der 21-jährige Angeklagte aus Friedland war nach Ansicht des Gerichts ebenfalls an der Stadthalle dabei gewesen. Es habe sich aber nicht sicher feststellen lassen, dass er sich an der Verfolgung beteiligt habe. Er wurde allerdings wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil im Juni 2017 ein Schreckschussrevolver in seinem Auto gefunden wurde. Außerdem hatte er einen verbotenen Schlagstock dabei.
Der dritte Vorfall hatte sich bei einer Demonstration der rechtsextremen Gruppe im April 2017 in Friedland abgespielt. Der 23-Jährige hatte dort gemeinsam mit dem 28-jährigen Mitangeklagten drei Beobachter verfolgt und dabei gerufen: "Alter, ich krieg dich! Lauf!" Die Polizei hatte die beiden Angeklagten schließlich gestoppt und ihnen Handschellen angelegt. Das Gericht wertete auch diese Verfolgungsjagd als gemeinschaftliche Nötigung.
Von Heidi Niemann
GT/ET