Goethe-Institut zieht Strafanträge gegen Besetzer zurück
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Protest gegen die Strafverfahren im März vor dem neuen Sitz des Goethe-Instituts.
© Quelle: Heller
Göttingen. Um gegen den Wohnungsnotstand in Göttingen und die Unterbringung von Flüchtlingen zu protestieren, haben Mitglieder der Bürgerinitiative "Our House Nansen 1" Ende April vergangenen Jahres das Fridtjof-Nansen-Haus besetzt. Acht Tage später wurde geräumt, das Goethe-Institut erstattete Anzeige, das Haus war einige Monate später an den Hogrefe-Verlag verkauft.
Nach Protestaktionen und zwei Prozesstagen vor dem Göttinger Amtsgericht nahm das Goethe-Institut am vergangenen Freitag sämtliche Strafanträge zurück, wie Institutsleiterin Ulrike Hofmann-Steinmetz am Dienstag gegenüber dem Tageblatt bestätigte. Über die Beweggründe wollte man sich nicht äußern. Die Reaktion des Gerichts stehe ebenfalls noch aus, wie die Andreas Buick, Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft erklärte. Die juristische Aufarbeitung der Besetzung dürfte damit aber wohl beendet sein.
„Unverhältnismäßige Strafverfolgung“
Die Initiative begrüßte die Entscheidung, „die unverhältnismäßige Strafverfolgung gegenüber den Aktivisten“ zu beenden. Ihr Sprecher Olli Rank kommentierte die Wendung in einer Pressemitteilung: „Es zeigte sich wieder einmal, dass große Teile der Stadtgesellschaft für einen Wandel in der Wohnungspolitik und hinter den Forderungen der Besetzer stehen und Besetzungen als Aktionsform für legitim halten.“
Ziel der Besetzung sei es gewesen, auf den Leerstand des Gebäudes hinzuweisen. Außerdem habe man den Verkauf öffentlichen Eigentums an private Investoren aufhalten wollen. Dass das Goethe-Insitut, zu dem das Wohnheim gehörte, mit seinen Strafanträgen nicht weit kommen würde, hätte man im Vorfeld der Verhandlung klären können. Gesprächsangebote seien aber abgelehnt worden. Die Initiative fühlt sich offenbar in ihrem Handeln bestätigt. Rank schreibt, die aktuelle Wohnungs- und Unterbringungspolitik der Stadt mache es notwendig, auch weiterhin mit vielseitigen Aktionen auf die Missstände hinzuweisen.
Von Markus Scharf