Gutachter sehen keine Grundlage für Strafe gegen EBR
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Das ehemalige IWF am Nonnenstieg: Seit sieben Jahren ringen Eigentümer, Verwaltung und Politik um neue Wohnungen.
© Quelle: Christina Hinzmann
Göttingen. Die EBR Projektentwicklung GmbH hat beim Bau auf dem ehemaligen IWF-Gelände keine Fristen versäumt. Eine Grundlage für mögliche Vertragsstrafen gibt es nicht.
Zu diesem Schluss kommen sowohl der juristische Gutachter der EBR als auch der von der Stadtverwaltung beauftragte Göttinger Rechtsanwalt Bernd Rohlfing. Der Tenor der gutachterlichen Stellungnahme des Rechtsanwaltes Dr. Gerd-Ulrich Kapteina aus der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft sei eindeutig, heißt es in einer Mitteilung der EBR. Es gebe keine Grundlage für eine Vertragsstrafe gegen die EBR wegen angeblicher Nichtbeachtung von Fristen bei der geplanten Bebauung des Areals zwischen Nonnenstieg und Habichtsweg. „Wir sind in unserer Bewertung nahezu deckungsgleich mit dem von der Stadt beauftragten Gutachter. Eine wie auch immer geartete Vertragsverletzung seitens der EBR liegt definitiv nicht vor, insofern fehlt es an jeglicher Grundlage für eine Vertragsstrafe“, kommentiert Kapteina, der von der EBR beauftragt wurde.
EBR weist Vorwürfe zurück
Der Bauausschuss hatte die Verwaltung Anfang Mai aufgefordert, den Sachverhalt prüfen zu lassen. Die Politik, allen voran Sylvia Binkenstein (SPD), sahen die EBR – auch nach dem Verkauf eines Großteils der Fläche an die Münchener Wertgrund – als ursprünglichen Eigentümer weiterhin in der Pflicht. Und weil die EBR bis jetzt die Fristen für die Stellung eines Bauantrages verstreichen ließ, hatte Binkenstein gefordert, dass die EBR nun knapp zwei Millionen Euro an Strafe zahlen soll – zehn Prozent der möglichen Maximalstrafe für 72 nicht gebaute Sozialwohnungen. Die EBR hatte die neuerlichen Vorwürfe zurückgewiesen.
Für das ehemalige IWF-Gelände gibt es zwar einen Bebauungsplan. Dieser könne aber seine Rechtswirksamkeit nicht entfalten, weil aktuell drei Normenkontrollklagen hiergegen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig seien, heißt es in der EBR-Stellungnahme. Weil die Klagen weiterhin anhängig sind, sieht Rohlfing keine „Rechtskraft des Bebauungsplanes“.
Vergangenheit statt Zukunft
2012 hatte die EBR das Projekt am Nonnenstieg gestartet: Sieben Jahre später stehe keine einzige Wohnung, obwohl Wohnraum in Göttingen dringend benötigt würden, auszusprechen, sagte EBR-Geschäftsführer Borzou Rafie Elizei. Dennoch unternehme der Bauausschuss nicht etwa in die Zukunft gerichtete Anstrengungen für mehr Wohnungen, sondern beschäftige sich „auf Betreiben von bestimmten Mitgliedern“ mit der Vergangenheit, kritisierte er.
In der öffentlichen Ausschusssitzung am Donnerstag nahm der Ausschuss die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme von Anwalt Rohlfing ohne weitere Diskussion zur Kenntnis. Über den Abschluss der Vertragsübernahmevereinbarung zwischen EBR, Stadt und Wertgrund entscheidet der Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen.
Von Michael Brakemeier