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Infektionsschutz


Impfpflicht gegen Masern: Institutionen müssen ungeimpfte Mitarbeiter melden

Seit dem 1. August sind Institutionen verpflichtet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden, die keinen ausreichenden Masernschutz nachweisen konnten.

Seit dem 1. August sind Institutionen verpflichtet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu melden, die keinen ausreichenden Masernschutz nachweisen konnten.

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