Mehr Schüler erhalten die Monatskarte erstattet
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© Quelle: Oliver Thiele
Göttingen/Osterode. Zum neuen Schuljahr treten neue Regelungen für die Schülerbeförderung in Kraft. Der Landkreis Göttingen erstattet mehr Schülern als bisher die Kosten für die Monatskarte.
Die Änderung geht auf eine Angleichung der bisherigen Regeln aus den Altkreisen Göttingen und Osterode zurück, die der Göttinger Kreistag im März dieses Jahres beschlossen hatte. Der Beschluss fiel einstimmig.
Für den Altkreis Göttingen neu ist die Regelung zur Nutzung von Privat-Pkw, die im Altkreis Osterode galt. Künftig muss die Erstattung einer solchen Nutzung vorher bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Diese Regelung soll der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs dienen. Die Erstattungsbeträge für Privatautos für Hin- und Rückfahrt eines Schülers betragen 50 Cent pro Entfernungskilometer.
Eine weitere Änderung betrifft die Wartezeiten der Schüler am Nachmittag. Bei Unterrichtsschluss ab der 7. Stunde und weiteren Stunden wird die Wartezeit auf maximal 45 Minuten festgesetzt. Eine solche Begrenzung gab es zuvor nicht. Diese Service-Verbesserung führt zu erhöhtem Fahrzeugeinsatz und wird den Landkreis zwischen 170000 und 202000 Euro mehr kosten, hat die Kreisverwaltung berechnet.
Zwei statt 2,5 Kilometer Mindestentfernung
Auf Antrag der Mehrheitsgruppe aus SPD, Grünen und Freien Wählern hatte der Kreistag zudem die Mindestentfernung für den Anspruch auf Schülertransport von 2,5 auf zwei Kilometer herabgesetzt. Die Verbesserung gilt auch für Schulkindergärten und Sprachfrühfördermaßnahmen. „Wir haben die besten Regeln aus beiden Satzungen zusammengeführt“, kommentiert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Nadia Affani.
Für die Grünen spricht Maria Gerl-Plein von einer „erheblichen Verbesserung der Schülerbeförderung im neuen fusionierten Landkreis“. Die Mehrheitsgruppe habe die Chance genutzt, die in der fusionsbedingten Angleichung verschiedener Satzungen lag. Lothar Dinges, Fraktionschef der Freien Wähler, wies darauf hin, dass Berufsschüler künftig bereits ab drei Kilometer Anspruch auf Kostenerstattung haben. Bislang waren es fünf Kilometer.
Von Matthias Heinzel