zehn Monate auf Bewährung

Mildes Urteil für Ex-Anwalt

Das Landgericht Göttingen verurteilte den 65-jährigen Juristen wegen Betruges, versuchten Betruges und Urkundenunterdrückung zu zwei Freiheitsstrafen von zusammen zehn Monaten, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. In drei weiteren von ursprünglich 13 Anklagepunkten erhielt er einen Freispruch, die anderen Verfahren waren bereits vorher eingestellt worden.

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Damit fiel das Urteil deutlich milder aus als die Entscheidung der ersten Instanz. Das Göttinger Amtsgericht hatte den früheren Anwalt im Jahr 2007 noch zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Dagegen hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Das Landgericht begründete die erhebliche Reduzierung der Strafe unter anderem mit der langen Verfahrensdauer, die der Angeklagte nicht zu vertreten habe. Die angeklagten Vorfälle liegen teilweise mehr als acht Jahre zurück. Nach dem Urteil des Amtsgerichts hatte der zunächst zuständige Vorsitzende der Berufungskammer am Landgericht das Verfahren ebenso wie mehrere andere Fälle bis zu zwei Jahre lang unbearbeitet liegen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin gegen den Richter ein Verfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt eingeleitet, das später eingestellt wurde. Als Konsequenz aus den Verzögerungen wurde das Verfahren einem anderen Richter zugewiesen.

Ursprünglich war der 65-Jährige unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil von Mandanten angeklagt gewesen. Das Gericht hielt den Betrug jedoch nur in einem Fall für erwiesen. Der Angeklagte habe im Herbst 2002 gegenüber einem Mandanten eine Honorarforderung erhoben, obwohl er dazu nicht berechtigt gewesen sei, weil er zu dem Zeitpunkt bereits seine Anwaltszulassung verloren hatte. Außerdem habe er in einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe Einnahmen verschwiegen. Ferner habe er sich monatelang geweigert, Handakten an den von der Anwaltskammer eingesetzten Abwickler seiner Kanzlei herauszugeben.

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Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen von zusammen 17 Monaten gefordert, die Verteidigung auf einen Freispruch in allen Punkten plädiert. Beendet ist das Verfahren immer noch nicht: Sein Mandant werde gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht einlegen, sagte Rechtsanwalt Hannes Joachim Synofzik.

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