Im Amtsgericht Göttingen ist jetzt bis auf Weiteres einmal wöchentlich „Corona-Tag“: Immer wieder mittwochs befasst sich das Gericht mit Bußgeldbescheiden, die von der Stadt und dem Landkreis Göttingen wegen Verstoßes gegen die Corona-Bestimmungen erlassen wurden.
Göttingen. Legen die Betroffenen gegen die entsprechenden Bescheide Einspruch ein, muss sich das Gericht mit dem Fall befassen. An diesem Mittwoch ging es in einem Fall um geschäftliche Aktivitäten eines Gebrauchtwagenhändlers, im zweiten Fall um eine private Grillfeier. Beide Fälle endeten damit, dass die Verfahren aus jeweils unterschiedlichen Gründen eingestellt wurden. Die Betroffenen müssen somit kein Bußgeld zahlen.
Im ersten Fall hatte die Stadt Göttingen gegen einen Autohändler ein Bußgeld von 3000 Euro verhängt, weil dieser am 22. März einen Einzelhandel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen betrieben habe, obwohl dies zu der Zeit verboten gewesen sei. Damit habe er gegen eine zwei Tage zuvor erlassene Anordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verstoßen. Der Händler hatte über das Internet Kontakt zu einem potenziellen Kunden gehabt, der ein Auto kaufen wollte. Er war dann mit roten Nummernschildern zu einem vereinbarten Treffpunkt gefahren, wo sich der Interessent das betreffende Fahrzeug ansehen konnte. Der Kaufinteressent machte dann aber einen Rückzieher, so dass der Händler das Auto wieder auf sein Betriebsgelände bringen musste. Auf der Rückfahrt geriet er in eine Polizeikontrolle.