Tötungsvorsatz nicht feststellbar
Eine 47-Jährige überfährt ihre Nachbarin mit dem Auto, überrollt sie mehrfach und verletzt sie so schwer, dass die 58-Jährige zwei Jahre später in einem Pflegeheim stirbt. Eine Tötungsabsicht kann ihr nicht nachgewiesen werden. Zwei Jahre auf Bewährung fordert die Staatsanwaltschaft.
Göttingen.. Im Prozess um den Tod einer Radfahrerin aus Bad Lauterberg haben am Freitag die Verfahrensbeteiligten vor dem Landgericht Göttingen ihre Plädoyers gehalten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat die Beweisaufnahme ergeben, dass sich die Angeklagte der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht hat. Sie beantragte für die 47-Jährige eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Angeklagte sollte zudem eine Geldauflage von 3000 Euro zahlen. Die Verteidigung plädierte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe, die allerdings niedriger ausfallen sollte.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die 47-Jährige wegen Totschlags angeklagt. Sie warf der Angeklagten vor, im Januar 2018 in Bad Lauterberg beim Einparken „sehenden Auges“ eine 58-jährige Nachbarin mit dem Auto erfasst und danach mehrfach überrollt zu haben. Die Nachbarin sei infolge der Kollision gestürzt und habe mit dem Fahrrad zwischen den Beinen eingeklemmt unter dem Auto gelegen. Die Angeklagte habe dann weiter Gas gegeben und den Pkw jeweils wenige Zentimeter vor- und zurückgerollt. Die Radfahrerin war mitsamt dem Fahrrad derart unter dem linken Vorderreifen des Pkw verkeilt, dass es den herbeigeeilten Nachbarn und dem Notarzt zunächst nicht gelang, sie unter dem Auto hervorzuziehen. Zeugen gaben an, dass die Angeklagte nicht gleich ausgestiegen, sondern noch einige Zeit in dem über der eingequetschten Nachbarin befindlichen Wagen geblieben sei.