Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen zurückgewiesen. Somit sind die einstigen Eigentümer eines einsturzgefährdeten Gebäudes in Bad Sachsa erneut in die Pflicht genommen worden.
Göttingen.Die Eigentümer eines teilweise eingestürzten Fachwerkhauses im Bad Sachsaer Ortsteil Steina (Altkreis Osterode) haben erneut eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat jetzt ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen zurückgewiesen. Das Gericht hatte eine Verfügung des Landkreises Göttingen bestätigt, mit der sie zum Rückbau des leerstehenden Gebäudes verpflichtet wurden. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass sie 2014 den Verzicht auf das Eigentum erklärt hätten und deshalb nicht in Anspruch genommen werden könnten. Nach Ansicht des OVG wussten sie zu dem Zeitpunkt jedoch, dass das Gebäude in desolatem Zustand und einsturzgefährdet war. Der Eigentumsverzicht sei sittenwidrig und daher unwirksam, da sie sich dadurch ihrer Verantwortung hätten entziehen wollen (Aktenzeichen 1 ME 31/22).
Das Fachwerkhaus stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, 1988 wurde es in das Denkmalverzeichnis eingetragen. 1994 erwarb ein Verwandter der Antragsteller das Grundstück. 2006 bat der Hauseigentümer darum, den Denkmalschutz aufzuheben, damit das Gebäude abgebrochen werden könne. Das Haus sei einsturzgefährdet, sodass auch Schäden an Personen und Werten des Nachbarn zu befürchten seien. Der zu der Zeit zuständige Landkreis Osterode teilte ihm mit, die Aufhebung des Denkmalschutzes sei nur möglich, wenn er nachweisen könne, dass eine Instandsetzung wirtschaftlich unzumutbar sei.