Prüfung der Limo-Ordner abgeschlossen
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Göttingen. Eineinhalb Jahre, nachdem die Existenz der sogenannten Limo-Ordner öffentlich geworden ist, hat nun auch die Landesbeauftragte für Datenschutz den Fall abgeschlossen. Ihre Einschätzung: Die Datensammlung war komplett rechtswidrig.
Bis ins Jahr 2015 soll das vierte Fachkommissariat (FK) der Polizeiinspektion Göttingen Daten über mutmaßliche Mitglieder der linken Szene gesammelt haben. In blauen und rosafarbenen Aktenordnern befanden sich Informationen und Fotos von angeblich mehreren hundert Göttingern. 24 von ihnen reichten Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Datensammlung vernichtet
Da die Datensammlung Mitte 2016 vernichtet wurde, lassen sich kaum Aussagen über den Inhalt treffen. Dennoch sei festzuhalten, dass die Polizeidirektion Göttingen keine Dateibeschreibung für die Datensammlung angefertigt hat, wie es Paragraf 46 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) vorschreibt, kommentierte jetzt die Landesbeauftragte für Datenschutz. Diese Tatsache hatte Polizeipräsident Uwe Lührig allerdings bereits im April 2018 eingeräumt.
Gegenüber dem Verwaltungsgericht hatte die Polizeispitze nach mehrmonatiger Untersuchung zugestimmt, dass diese Akten aus formellen Gründen nie hätten existieren dürfen. Hätte aber die erforderliche Dateibeschreibung existiert, wäre gegen die Sammlung der Staatsschützer nichts einzuwenden gewesen, waren sich Lührig und die Leiterin der internen Ermittlungen Martina Oelkers damals einig. Für die Zukunft schließe man ähnliche Fehler aus, hieß es im April. Es werde keine Sammlung ohne Beschreibung mehr geben.
Eine Aussage, die die Landesbeauftragte in ihrer Bewertung jetzt positiv hervorhob. „Diese Maßnahme dürfte aus meiner Sicht im ausreichenden Maße dafür Sorge tragen, dass zukünftig in der Polizeidirektion Göttingen keine nicht-elektronischen Verarbeitungen ohne Kenntnisnahme des behördlichen Datenschutzbeauftragten und mich betrieben werden.“
13 Verfahren sind weiter anhängig
Allerdings gestand die Polizei den Fehler lediglich für elf der 24 gerichtsanhängigen Fälle ein. Die übrigen 13 Verfahren werden fortgeführt, da sie sich nicht auf die strittigen Aktenordner, sondern auf eine Foto-Stellwand und behördeninterne Emails beziehen. Hier vertritt die Polizei weiterhin die Ansicht, dass es dafür keine Dateibeschreibung geben müsse. Dazu vertritt die Landesbeauftragte allerdings eine gegensätzliche Meinung. „Es spielt keine Rolle, ob personenbezogene Daten per Email, an einer Pinnwand oder in Form von Karteikarten verarbeitet worden sind“, heißt es in der Stellungnahme, die dem Tageblatt vorliegt.
Für Rechtsanwalt Sven Adam, der die 13 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreut, zeigt die Belehrung durch die Landesdatenschutzbeauftragte, dass es im Staatsschutz und in der juristischen Abteilung der Polizei ein „mangelndes Verständnis für den Datenschutz“ gebe.
Von Markus Scharf
GT/ET