Quarantäne und Isolation: Ab Montag müssen Infizierte ihre Kontaktpersonen und Testnachweise online einreichen
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Im Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen, hier einer der Räume am Theaterplatz, wird der Informationsfluss geändert.
© Quelle: Peter Heller/Archiv GT
Göttingen. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen stellt sein Corona-Informationsverfahren ab Montag, 17. Januar, um. Künftig erhalten Menschen, die einen positiven Labor- oder Schnelltest haben oder Kontaktperson eines positiv Getesteten einen Infobrief statt eines Bescheides, heißt es vonseiten der Verwaltung. Grundlage der Änderung ist die niedersächsische Absonderungsverordnung.
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Für Kontaktpersonen gilt Quarantäne, für Infizierte die Isolation. Statt eines konkreten Zeitraums der Absonderung stehen in dem Brief nur noch die allgemeinen Regeln und Pflichten für die Betroffenen. Den Service soll es auch bald per SMS geben, daran arbeite die Verwaltung.
Quarantäne – und Isolationsregeln aus dem Infobrief
- Infizierte Personen müssen ihre Kontaktpersonen über ein Web-Formular melden.
- Die für eine etwaige Verkürzung der Quarantäne erforderlichen Nachweise (Impfnachweis oder Testergebnisse) müssen online eingereicht werden.
- Wer eine Absonderungsbescheinigung braucht, etwa zur Vorlage beim Arbeitgeber für den Antrag auf Verdienstausfall, muss dies ebenfalls online beantragen.
- Nachweise über die Genesung werden automatisch nach Ende des Quarantäne- beziehungsweise Isolationszeitraums per Post verschickt, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Service der Corona-Hotline wird ausgeweitet
Wer keinen Zugang zum Internet oder weitere Fragen zum Verfahren hat, kann sich weiterhin an die kostenlose Corona-Hotline unter 0551/4003500 wenden. Der Service wird ab Montag ausgeweitet: Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie sonnabends von 10 bis 16 Uhr sollen dort Mitarbeiter erreichbar sein.
Von Lea Lang