Zweimal Einstellung, einmal Geldbuße: Vor dem Amtsgericht Göttingen wurde gegen drei Angehörige der Umweltschutzbewegung „Extinction Rebellion“ verhandelt, die im Zuge einer Demonstration sitzend Straßen blockiert hatten.
Göttingen. Drei Angehörige der Umweltschutzbewegung „Extinction Rebellion“ (deutsch: „Rebellion gegen das Aussterben“) haben sich am Dienstag wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten müssen. Die zwischen 29 und 32 Jahre alten Klimaschutz-Aktivisten hatten sich an Sitzblockaden im Göttinger Stadtgebiet beteiligt und damit den Straßenverkehr behindert. Das Ordnungsamt der Stadt Göttingen hatte daraufhin ein Bußgeld von jeweils 100 Euro verhängt. Alle drei hatten gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt – mit der Folge, dass die Fälle vor dem Bußgeldrichter landeten.
Zuvor hatte es schon zwei ähnliche Bußgeldverfahren wegen Sitzblockaden gegeben. Die hierfür zuständigen Richter und Richterinnen hatten die Verfahren jeweils wegen Geringfügigkeit ohne Verhandlung eingestellt. Bei den jetzt verhandelten Fällen war ein anderer Richter zuständig. Dieser machte deutlich, dass es sich nicht um Standardfälle des Versammlungsrechts handele und er kein Verfahren einstellen werde, ohne den individuellen Einzelfall geprüft zu haben. Im Unterschied zur „Fridays for Future“-Bewegung habe es „Extinction Rebellion“ bereits per Definition auf den Gesetzesbruch angelegt. Daher gehe es insbesondere um die Frage, ob es sich um einen einmaligen Verstoß handele oder weitere gesetzeswidrige Aktionen zu erwarten seien. „Wie wollen Sie in Zukunft Ihrem Protest Ausdruck verleihen?“, fragte er.