Oft ist war es bislang nicht notwendig: Erst acht Quarantänebrecher hat die Stadtverwaltung Göttingen mit richterlichem Beschluss in einer speziellen Einrichtung untergebracht.
Göttingen. Im Mai vergangenen Jahres erregte ein Polizeieinsatz am Iduna-Zentrum in Göttingen einiges Aufsehen: Mit Masken und Schutzanzügen ausgestattete Einsatzkräfte holten einen Bewohner ab und brachten ihn ins gegenüberliegende Justizgebäude, wo er einem Richter des Amtsgerichts vorgeführt wurde. Anlass der Aktion war, dass der 27-Jährige nach einem positiven Corona-Test eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes nicht befolgt und sogar im Fitnessstudio trainiert hatte. Der Richter ordnete daraufhin auf Antrag des Gesundheitsamtes seine zwangsweise Unterbringung in einer speziellen Einrichtung an. Bislang musste die Stadt nur selten zu solchen Zwangsmaßnahmen greifen. Im Verlauf der Corona-Pandemie habe die Ordnungsbehörde der Stadt Göttingen acht Beschlüsse für derartige Unterbringungen nach dem Infektionsschutzgesetz erwirkt, sagte Verwaltungssprecher Dominik Kimyon.
Insgesamt habe das Gesundheitsamt seit Beginn der Pandemie weit über 20000 Quarantänen angeordnet, sagte Kimyon. Dass bislang nur acht Personen wegen Verstoßes gegen die Quarantäne-Anordnung zwangsweise untergebracht wurden, zeige, dass sich „das Erfordernis solcher Maßnahmen in Grenzen“ halte. Ein derartiger Beschluss sei das letzte Mittel. „Er wird erst beantragt, wenn definitiv ersichtlich ist, dass die Person die Quarantäne gebrochen hat und davon auszugehen ist, dass sie sich auch zukünftig nicht an die Quarantäne halten wird.“