Das Landgericht Göttingen hat im Lindau-Prozess einen Pensionsbetreiber zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Die Schwurgerichtskammer befand den Angeklagten des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig, seine Ex-Partnerin getötet und zuvor bereits ihre Freundin schwer verletzt zu haben.
Göttingen/Lindau. Ein 55-jähriger Pensionsbetreiber aus Katlenburg-Lindau soll für zehn Jahre ins Gefängnis. Das hat am Montag das Landgericht Göttingen entschieden. Die Schwurgerichtskammer befand den Angeklagten des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der 55-Jährige habe Anfang Juli 2019 im Verlauf eines Trennungsstreits zunächst eine Freundin seiner Ex-Partnerin durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Danach habe er neunmal mit einem Fahrtenmesser mit einer 18 Zentimeter langen Klinge auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen. Ein Stich traf unter anderem das Herz. Die 60-jährige Frau erlag noch am Tatort ihren schweren Verletzungen.
Das Gericht ging mit seinem Urteil noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf eine „maßvolle Freiheitsstrafe“ plädiert, da ein minder schwerer Fall vorliege. Dies sah die Kammer allerdings anders. Am Ende seiner Urteilsbegründung wandte sich der Vorsitzende Richter Tobias Jakubetz noch einmal direkt an den Angeklagten, um diesem zu verdeutlichen, warum dessen Tat keineswegs als minder schwerer Fall einzustufen sei: „Sie haben eine Frau getötet und eine andere Frau schwer verletzt.“ Die verhängte Freiheitsstrafe von zehn Jahren sei eine angemessene Strafe.