Verwaltungsgericht Göttingen
Wer seine Fahrschülerinnen sexuell belästiget, ist nicht geeignet, die Stellung eines Fahrlehrers auszuüben. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Göttingen die Klage eines Göttinger Fahrlehrers gegen die Stadt Göttingen zurückgewiesen.
Göttingen. Wer sich als Fahrlehrer sexuell übergriffig gegenüber Fahrschülerinnen verhält, darf seinen Beruf nicht mehr ausüben. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht wies damit die Klage eines Göttinger Fahrlehrers gegen die Stadt Göttingen ab. Die Stadt hatte ihm 2019 die Fahrlehrerlaubnis entzogen, nachdem sie von zwei Anzeigen früherer Fahrschülerinnen aus dem Jahr 2017 erfahren hatte. Der Widerruf der Fahrlehrerlaubnis sei rechtmäßig gewesen, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts (Aktenzeichen 1 A 245/19).
Die betroffenen Frauen hatten ihrem ehemaligen Fahrlehrer vorgeworfen, während des praktischen Unterrichts immer wieder auf ihren Oberschenkel gefasst und dabei teilweise auch ihren Intimbereich berührt zu haben. Außerdem habe er ihre Hand geküsst und unangebrachte und distanzlose Komplimente gemacht. Die Stadt verwies zudem darauf, dass es bereits um das Jahr 2012 Hinweise auf ähnliches Verhalten des Klägers gegeben habe. Zwar seien die Strafverfahren gegen den Kläger – teilweise gegen Auflage - eingestellt worden, dies sei aber für die gefahrenabwehrrechtliche Einschätzung unerheblich. Aus seinem Verhalten ergebe sich seine Unzuverlässigkeit als Fahrlehrer, so dass ihm die Fahrlehrerlaubnis zwingend zu entziehen gewesen sei.