Die Corona-Pandemie, die immer wieder aktualisierten Verordnungen und die Impfstrategien von Bund, Ländern und Kommunen werfen bei den Tageblatt-Lesern Fragen auf. Wir beantworten täglich eine „Corona-Frage des Tages“. Heute geht es um die Impfung von Menschen mit besonderen Vorerkrankungen und Lebensumständen.
Göttingen. Täglich beantwortet die Tageblatt-Redaktion eine „Corona-Frage des Tages“ aus der Leserschaft. Diesmal geht es um die Frage, wann und wie Menschen mit besonderen Vorerkrankungen und Lebensumständen einen Impftermin verabreden können.
Mit der jüngsten Änderung der Impf-Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeit geschaffen, in Einzelfällen von der festgelegten Reihenfolge der Impfungen abzuweichen. Die Rechtsverordnung ist am 8. Februar geändert worden, und sieht nun auch Einzelfallentscheidungen für die Einordnung in die Priorität 2 oder 3 von Menschen mit besonderen Lebensumständen und besonderen Vorerkrankungen vor, teilte eine Sprecherin des niedersächsichen Sozialministeriums auf Anfrage mit. Damit würden in der Priorisierungsgruppe 2 auch Impfungen für Menschen ermöglicht, die nach ärztlicher Beurteilung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Fall einer Covid-Infektion tragen.