Die Göttinger Kreisverwaltung schlägt vor, das Thema Windenergie von der langwierigen Raumordnung abzukoppeln, um schneller in die Umsetzung zu kommen. Noch fehlt dafür aber die gesetzliche Grundlage.
Göttingen.Bis 2030 soll sich der Anteil des Stroms aus alternativen Energien in Deutschland verdoppeln. Politiker aller Fraktionen mahnen zur Eile, wollen „Turbos“ zünden. Im Februar 2023 trat das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft, das zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie reserviert. Zeitgleich verkündete die niedersächsische Landesregierung ein Teilflächenziel für den Landkreis Göttingen von 0,98 Prozent, planungssicher bis 2026. Was auf Bundesebene noch schnell umsetzbar klingt, verliert deutlich an Fahrt, je näher man an die Ebene der Umsetzung kommt. Doch im Landkreis Göttingen will man jetzt aufs Tempo drücken. Mit einem Gesetz, das es bisher noch nicht gibt.