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Prozess wegen Volksverhetzung

Gericht ordnet Durchsuchung bei Bundeswehr-Offizier an

Hann. Münden. Den Durchsuchungsbeschluss hatte das Amtsgericht Hann. Münden bereits zwei Tage zuvor auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen erlassen. Da die Beamten den 50-Jährigen mehrfach nicht angetroffen hatten, wurde er nach der Gerichtsverhandlung von der Polizei nach Hause begleitet.

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Der Soldat, der derzeit suspendiert ist, muss sich wegen mehrerer Hetzkommentare auf einschlägigen Facebook-Seiten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Oberleutnant Volksverhetzung in drei Fällen sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Laut Anklage soll er auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild mit einem Totenkopf gepostet haben, das dem Emblem der SS-Totenkopf-Division in allen wesentlichen Einzelheiten gleicht, außerdem zwei weitere verbotene Erkennungszeichen nationalsozialistischer Organisationen. Außerdem habe er zwischen 2014 und 2016 drei volksverhetzende Kommentare gepostet.

Elektronische Medien wurden sichergestellt

Ziel der Durchsuchung sei die Sicherstellung von Mobiltelefonen, Computern und anderen elektronischer Medien, sagte eine Justizsprecherin. Die Auswertung solle Erkenntnisse darüber geben, ob ein entsprechendes Facebook-Profil mit seinen Zugangsdaten existiere und von seinen Geräten aus betrieben wurde.

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Zuvor hatte ein als Zeuge geladener früherer Vorgesetzter des Angeklagten berichtet, dass er vor vier Jahren vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) kontaktiert worden sei. Der Nachrichtendienst habe ihn darauf hingewiesen, dass der 50-Jährige im Verdacht stehe, auf Facebook rechtsradikale Informationen, Dokumente und Lieder gepostet zu haben, unter anderem ein einst in einem Weihnachtskalender der NSDAP abgedrucktes Lied von Theo Scheller, dem Herausgeber des Liederbuches des NS-Reichsarbeitsdienstes. Der Oberleutnant habe in der damaligen Vernehmung angegeben, nicht gewusst zu haben, wo das Lied herkomme. Er habe außerdem mit Unverständnis reagiert, da seiner Ansicht nach die Facebook-Inhalte zulässige Meinungsäußerungen seien.

„asozialer Dreck, der beseitigt gehört“

Laut Anklage soll der 50-Jährige zudem unter anderem ein auf der Facebook-Seite „Landwehr-Echo“ veröffentlichtes Foto mit den Worten kommentiert haben: „Dahinten rennt er, der Türk, von rechts nach links, Entfernung 400, einen Strich vorhalten, Feuer frei.“ Auf einer anderen Facebook-Seite soll er zu einem Bild, auf dem dunkelhäutige Menschen sowie ein Polizeiwagen zu sehen sind, den Kommentar gepostet haben: „asozialer Dreck, der beseitigt gehört“.

Von Heidi Niemann

GT/ET

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