Nach dem Feuer in der Rosdorfer Justizvollzugsanstalt (JVA) erklärt das Niedersächsische Justizministerium, welche vergleichbaren Fälle es in der Vergangenheit gab – und erläutert Maßnahmen zur Sicherung der Einsatzkräfte.
Rosdorf.Allein in den vergangenen zweieinhalb Jahren hat es in den 14 niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (JVA) 42 Mal gebrannt. Das erklärt das Justizministerium auf Nachfrage am Tag nach dem Feuer in einem Trakt der JVA Rosdorf. Am späten Montagabend hatten Bedienstete und Einsatzkräfte der Feuerwehr einen Insassen aus seiner brennenden Unterkunft gerettet und den Brand gelöscht.