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Landgericht Hildesheim

Junger Messerstecher muss knapp vier Jahre in Haft

Der Angeklagte Hadi H. (M.) wird von den Anwälten Marco Neumann (l.) und Anselm Schanz verteidigt.

Der Angeklagte Hadi H. (M.) wird von den Anwälten Marco Neumann (l.) und Anselm Schanz verteidigt.

Lehrte/Hildesheim. Ein 20-jähriger Schüler, der am 31. Oktober 2017 im Stadtpark Lehrte auf einen Mann einstach und ihn lebensgefährlich verletzte, ist jetzt vom Landgericht Hildesheim zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz von Barbara Heidner sprach Hadi H. des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

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Der Täter – Kurde jesidischen Glaubens – hatte einen damals 30 Jahre alten Mann niedergestochen, weil er meinte, es handele sich bei ihm um einen Moslem. Nach Ansicht von H. hatte dieser eine Affäre mit seiner Schwester und wollte sie zwingen, ihre Familie zu verlassen. Doch tatsächlich traf der Messerstich den Angehörigen einer anderen jesidischen Familie aus Lehrte; das Leben des Staplerfahrers konnte nur aufgrund einer Notoperation gerettet werden. Die 22 Jahre alte Schwester hatte den Bruder eines Freundes zu einem abendlichen Treffen im Park mitgebracht, damit dieser in Ruhe mit Hadi H. rede – doch dann wurde er Opfer einer fatalen Verwechslung.

Die Verteidiger Marco Neumann und Anselm Schanz hatten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Doch das hielt die Kammer für ausgeschlossen, auch wenn sie dem Angeklagten zugute hielt, Reue gezeigt und sich ernsthaft um eine Versöhnung mit dem Opfer bemüht zu haben. So hatte der 30-Jährige eine wortreiche Entschuldigung des Täters im Gerichtssaal angenommen; außerdem kündigte Hadi H. die Zahlung eines Schmerzensgeldes an.

Von Michael Zgoll

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