Dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel in Niedersachsens Einzelhandel als nicht notwendige Corona-Maßnahme außer Kraft gesetzt hat, verwundert HAZ-Leserinnen und -Leser überwiegend
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gekippt. Führende Rechtswissenschaftler kritisieren den Beschluss als anmaßend. Die Richter nähmen für sich eine Expertise in Anspruch, die sie gar nicht hätten. Auch die Landesregierung hat sich kritisch geäußert – natürlich versteckt zwischen diplomatischen Formulierungen, wonach man den Richterspruch natürlich akzeptiere. Inzwischen hat es allerdings eine Umstrukturierung im OVG gegeben. Für Gesundheitsthemen und damit auch für Klagen gegen die Corona-Verordnungen de Landes, ist ein neu geschaffener 14. Senat mit einer neuen Richterin und neuen Richtern zuständig. Eine Sprecherin betonte, dass der Senatswechsel in keinem Zusammenhang damit stehe. „Das war schon seit Monaten geplant“, sagte die Sprecherin.
Die Leserinnen und Leser der HAZ haben die Entwicklungen in der vergangenen Tagen lebhaft diskutiert und teils mit Kritik am OVG nicht gespart. Hier eine Auswahl der Zuschriften in Auszügen.