Northeimer Kitas ab August beitragsfrei
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Das Rathaus in Northeim.
© Quelle: SPF
Northeim. Die Beitragsbefreiung wird für die Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich gelten. Betreuung, die diese Zeit überschreitet, bleibt weiter kostenpflichtig.
Ausgenommen von der Gebührenbefreiung bleiben Krippen und Horte. Hier müssen Eltern weiterhin zahlen. Ebenfalls nicht von der neuen Regelung begünstigt sind Eltern, deren Kinder noch nicht drei Jahre alt sind und sogenannte „altersübergreifende Gruppen“ besuchen. Auch hier fallen weiterhin die geltenden Beiträge an. Außerdem bleibt das für das Mittagessen in den Kitas anfallende Entgelt von der Regelung generell ausgenommen, teilt die Stadt mit.
Vergünstigungen für Geschwisterkinder
Mit den neuen Richtlinien für Kindertagesstätten, die sich zurzeit noch in der Vorbereitung befinden, soll es weiterhin Vergünstigungen für Geschwisterkinder geben. Bis diese in Kraft treten, gilt weiterhin die aktuelle Regelung.
Von Filip Donth