Streit um Geld – in diesem Fall Zinsen. Ein Ehepaar aus dem Landkreis Northeim hatte gegen die Kreissparkasse Northeim geklagt, weil diese ihnen ihrer Ansicht nach für einen Prämiensparvertrag zu wenig Zinsen ausgezahlt hatte. Jetzt hat das Amtsgericht Northeim ein Urteil gefällt.
Northeim. Wie viele Zinsen müssen Geldinstitute ihren Kunden für Prämiensparverträge zahlen? Um diese Frage gibt es in jüngster Zeit immer häufiger Streit. Grund: Sparkassen und Volksbanken haben viele ältere Prämiensparverträge gekündigt, weil das allgemeine Zinsniveau seit Jahren sehr niedrig ist und die einstigen „Bestseller“ dadurch für sie zu teuer geworden sind. Jetzt hat sich auch das Amtsgericht Northeim in einem Zivilverfahren mit diesem Thema beschäftigt. Ein Ehepaar aus dem Landkreis Northeim hatte dort gegen die Kreissparkasse Northeim (KSN) geklagt, weil diese ihnen ihrer Ansicht nach für ihren Prämiensparvertrag zu wenig Zinsen ausgezahlt hatte. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich. Dieser sieht vor, dass das Geldinstitut den Klägern zusätzlich zu den bereits gezahlten Zinsen noch weitere 850 Euro zahlt (Aktenzeichen 3 C 369/21).
Bei Prämiensparverträgen bekommen die Sparer zusätzlich zum Zins eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit steigt. Die Kläger hatten ihren Vertrag 2002 abgeschlossen. Seither zahlte das Ehepaar jeden Monat 75 Euro ein. Ende 2020 kündigte die Kreissparkasse den Vertrag, weil die darin festgelegten Prämien wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase inzwischen zur Belastung geworden waren.