Gerd Lehmann bekommt nur eine kleine Rente: Mit 58 musste er in den Ruhestand gehen, eine Krankheit machte es dem Einbecker unmöglich, weiter zu arbeiten. Der 71-Jährige gehört zu denjenigen, die mit der Wohngeldreform erstmals Anspruch auf Wohngeld haben. Er schäme sich nicht, diesen Anspruch auch wahrzunehmen, sagt er.
Karen Miether
Einbeck.Gerd Lehmann musste aus gesundheitlichen Gründen schon mit 58 Jahren in den Ruhestand gehen. Entsprechend klein ist die Rente, die der frühere Mitarbeiter im technischen Außendienst aus dem niedersächsischen Einbeck bezieht.
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