Kfz-Verbandskasten mit Maske: die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick
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Die aktuelle Regelung zu den Kfz-Verbandskästen besteht seit Februar 2022.
© Quelle: RND
Masken werden künftig auch im Auto Pflicht. Damit ist jedoch nicht das Tragen während der Fahrt gemeint. Im Verbandskasten von Pkw, Lkw und Bussen müssen bald zwei Schutzmasken vorhanden sein. Aber was passiert, wenn der Verbandskasten bei der Polizeikontrolle unvollständig ist? Mit welchen Materialien ist er überhaupt erst vollständig? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Ist ein Verbandskasten im Auto Pflicht?
Jedes Kraftfahrzeug – dazu zählen Pkw, Lkw und Busse – muss einen Kfz-Verbandskasten mitführen. Dieser muss jederzeit griffbereit sein, um im Notfall schnell reagieren zu können. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten also beispielsweise darauf achten, das Erste-Hilfe-Set nicht unter Gepäckstücken zu begraben. Es gibt jedoch auch Fahrzeuge, die von der Pflicht ausgenommen sind. Dazu gehören Krafträder – also Motorräder oder Roller –, Krankenfahrstühle sowie landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen.
Was muss ein Kfz-Verbandskasten enthalten?
Das Erste-Hilfe-Set im Auto muss entweder der DIN 13164 Ausgaben Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 entsprechen und zudem noch haltbar und vollständig sein. Neue Verbandskästen müssen nun zwei Masken enthalten. Daneben gibt es laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) zwei weitere Änderungen: Anstatt zwei Dreieckstüchern muss im neuen Verbandskasten nur noch eins enthalten sein, das Verbandtuch (40 x 60 cm) wurde ersatzlos gestrichen.
Die aktuellste Version der DIN 13164 (Februar 2022) schreibt vor, dass folgende Gegenstände im Verbandskasten enthalten sind:
Bezeichnung | Anzahl | Größe |
---|---|---|
Heftpflaster, DIN 13019-A | 1 | 5 m x 2,5 cm |
Wundschnellverbände, DIN 13019-E | 4 | 10 cm x 6 cm |
Verbandpäckchen, DIN 13151-M | 2 | |
Verbandpäckchen, DIN 13151-G | 1 | |
Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683 | 2 | |
Verbandtuch, DIN 13152-A | 1 | 60 cm x 80 cm |
Kompressen | 6 | 10 cm x 10 cm |
Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 | 2 | |
Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 | 3 | |
Dreiecktuch, DIN 13 168-D | 1 | |
Rettungsdecke | 1 | 210 x 160cm |
Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 | 1 | |
Einmalhandschuhe, DIN EN 455 | 4 | |
Erste-Hilfe-Broschüre | 1 | |
Feuchttücher zur Hautreinigung | 2 | |
14-teiliges Fertigpflasterset | 1 | |
Verbandpäckchen K | 1 |
Seit 2014 dürfen für Kraftfahrzeuge nur noch Verbandskästen gekauft werden, die der DIN 13164 entsprechen. Laut den Regelungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reiche jedoch auch ein Verbandskasten mit Erste-Hilfe-Materialien, der „bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt“.
Können Autobesitzerinnen und Autobesitzer die Erste-Hilfe-Materialien auch selbst zusammenstellen?
Theoretisch ist das möglich. Dabei sollte jedoch laut StVZO beachtet werden, dass die Erste-Hilfe-Materialien in einem Behältnis verpackt werden, „das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt“. Einfacher ist es jedoch, einen bereits normgerechten Verbandskasten zu kaufen. Dieser ist meist nicht nur günstiger, sondern der Kasten entspricht im Normalfall auch bereits den Vorgaben und das Haltbarkeitsdatum ist ebenfalls einheitlich.
Warum sollen jetzt Masken in den Kfz-Verbandskasten?
In der aktuellsten Änderung von DIN 13164 (Februar 2022) ist festgehalten, dass neue Verbandskästen neben den Pflastern und Verbänden auch zwei Mund-Nasen-Schutzmasken enthalten sollen. Ältere Modelle müssen bislang zwar nicht ausgetauscht oder mit Masken ergänzt werden, weil die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahingehend noch nicht geändert wurde. Dieser formale Schritt dürfte aber nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen.
Wie lange ist der Kfz-Verbandskasten haltbar?
Hat der Verbandskasten oder Teile davon das Haltbarkeitsdatum überschritten, entsprechen er nicht mehr der DIN 13164. In der Regel ist ein Verbandskasten vier Jahre haltbar. Das Ablaufdatum befindet sich meist auf dem Erste-Hilfe-Kasten selbst. Die Folie um den Kasten ist dabei nicht ausschlaggebend und kann daher auch entfernt werden.
Was passiert, wenn der Verbandskasten das Ablaufdatum überschritten hat?
Ist ein Verbandskasten oder ein Teil des Inhalts abgelaufen, müssen die Erste-Hilfe-Materialien nicht gleich entsorgt werden. Solange sie steril und noch originalverpackt sind, sind diese immer noch brauchbar – beispielsweise zum Verarzten daheim. Im Auto kann ein abgelaufener Verbandskasten zwar zusätzlich noch mitgeführt werden, er darf aber nicht mehr zum Einsatz kommen.
Darf der Verbandskasten geöffnet mitgeführt werden?
Wichtig ist, dass der Verbandskasten vorhanden, haltbar und vollständig ist. Ob dieser bereits einmal geöffnet wurde, ist nicht relevant. Wurden bereits Materialien aus dem Kasten verwendet, sollten diese aber anschließend wieder ersetzt werden. Ansonsten gilt der Verbandskasten als nicht vollständig.
Verbandskasten fehlt – welche Konsequenzen hat das?
Alle Autofahrerinnen und Autofahrer sind verpflichtet, einen Verbandskasten mitzuführen. Fehlt das Erste-Hilfe-Set, hat es das Haltbarkeitsdatum überschritten oder ist der Inhalt unvollständig, kann das finanzielle Konsequenzen haben. Im Fall einer Polizeikontrolle droht ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.
Wo sind Verbandskästen erhältlich?
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Verbandskasten zu erwerben. Autobesitzerinnen und Autobesitzer können sie etwa in Autowerkstätten, Supermärkten, Onlineshops, Baumärkten, Tankstellen und Apotheken kaufen. Die Preise der Erste-Hilfe-Sets variieren je nach Hersteller.