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Noch drei Jahre Verjährungsfrist

Riesen-Lottogewinn von 23 Millionen Euro: Wann wird der Gewinn abgeholt?

einem Aufruf nach dem Millionen-Gewinner gesucht.
Für die Abholung des Mega-Gewinns gilt nach Angaben der Lotto-Gesellschaft die gesetzliche Verjährungsfrist von derzeit drei Jahren. (Symbolbild)

einem Aufruf nach dem Millionen-Gewinner gesucht. Für die Abholung des Mega-Gewinns gilt nach Angaben der Lotto-Gesellschaft die gesetzliche Verjährungsfrist von derzeit drei Jahren. (Symbolbild)

Potsdam. Die Brandenburger Lotto-Gesellschaft hat einen Riesen-Lottogewinn von mehr als 23 Millionen Euro immer noch nicht an den Glückspilz übergeben können. Der oder die Glückliche habe sich auch fünf Wochen nach Abgabe des Tipps in einem Potsdamer Lotto-Shop nicht gemeldet, teilte die Lotto-Gesellschaft am Freitag auf Anfrage mit. Ein weiterer öffentlicher Aufruf sei derzeit nicht geplant.

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Das waren die Gewinnzahlen

Mit den Gewinnzahlen 18-23-26-37-45-46 und der Zusatzzahl 2 war bei der Ziehung am 18. Juni der Jackpot in Höhe von 23 243 357,90 Euro geknackt worden. Die Lotto-Zentrale hatte vor zwei Wochen mit einem Aufruf nach dem Millionen-Gewinner gesucht.

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Für die Abholung des Mega-Gewinns gilt nach Angaben der Lotto-Gesellschaft die gesetzliche Verjährungsfrist von derzeit drei Jahren. Wenn ein Gewinn nicht abgeholt wird, fließe die Summe wieder in den Verlosungstopf.

RND/dpa

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